Hoppla. Diesmal lädt die ReiterRevue zum Bullshit-Bingo ein und räumt auch gleich selbst voll ab. Guckst Du hier: zum Artikel der ReiterRevue
Da holt man sich schon einen Spezialisten eines Versicherers ins Boot, der sich auch wirklich Spezialist nennen darf — und verkackt es dann trotzdem. Darüber hinaus versteigt man sich auch noch zu Aussagen, die der genannte Experte so mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gesagt hat.
Auch hier vermisst man leider, leider Quellenangaben o. ä.. Das heißt, auch hier wurden irgendwelche Aussagen, die man vermutlich irgendwo aufschnappte, unreflektiert übernommen und unters Reitervolk geprügelt…
Zeit zum Aufräumen.
Es fängt gut an…

Da sprich der werte Herr Experte wahre Worte! In diesem Satz beschreibt er eine sehr böse Gefahr, die jeder Tierhalter eingeht, der sich eine RB sucht. Die genaue Aufklärung darüber findest Du übrigens hier: Die mitversicherte Reitbeteiligung — eine böse Falle?
Aber schon geht´s los

Eine Reitbeteiligung ist ein Tierhüter. Sie muss dazu nicht ernannt oder benannt werden.
Siehe hierzu § 834 BGB:
Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt.
Eine Reitbeteiligung übernimmt die Aufsicht über das Pferd — und das auch per Vertrag. Immer. Auch wenn man “keinen Vertrag gemacht hat”. Viele glauben ja immer noch, man müsse etwas schriftlich fixieren, um einen Vertrag zu haben. Dem ist nicht so. Auch der gute alte Handschlag kann einen Vertrag besiegeln.
Die Reitbeteiligung ist also Tierhüter. Ohne Wenn und Aber!
Hier nun ein Zitat aus den Allgemeinen Bedingungen zur THV:
A1‑2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Fazit: Die Reitbeteiligung ist nicht nur Tierhüter, sondern auch immer als solche mitversichert! Es bedarf keiner gesonderten Vereinbarung, es bedarf keiner Zusage des Versicherers — es ist einfach so. Punkt.
Sie ist somit automatisch in jeder Tierhalterhaftpflicht (im Folgenden THV abgekürzt) als solcher mitversichert. Aber genau das ist ja das Problem! Siehe mein oben verlinkter Blog-Beitrag!
Leider hat es die ReiterRevue hier verkackt. Ich vermute: Man hat den Experten schlichtweg falsch zitiert. Da ich besagten Experten persönlich kenne, wage ich es nämlich zu bezweifeln, dass er diese Aussage so getroffen hat.
Bitte anschnallen, wir nehmen Fahrt auf…

1.: NEIN. Zum einen “Haftet” eine THV nicht, sie leistet aufgrund vertraglicher Verpflichtung. Zum zweiten siehe oben, der zitierte Experte sagt es selbst: Es ist nicht so, dass jede THV für Schäden an der RB leistet! Jetzt steht hier plötzlich dieser pauschale Satz.… Was soll so etwas?
2.: NEIN, auch eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) leistet nicht pauschal für Schäden am Pferd — ganz im Gegenteil!
Siehe hierzu meinen Blog-Beitrag: Wenn die RB das Pferd schädigt
Was soll solch ein Bullshit?
Das Finale
Die Krönung kommt aber noch:

Geee-nau. Wie viel muss man kiffen, um auf solch einen Blödsinn zu kommen? Was ist das für eine journalistische Arbeit?
Hier der Gegenbeweis und die Beruhigung für alle Reitbeteiligten, die jetzt panisch eine THV abschließen wollen:
1.: Eine Reitbeteiligung ist ein Tierhüter. Das habe ich oben bereits zitiert, hier nun ein Screenshot des betreffenden Paragraphen aus dem BGB. Man achte auf die Überschrift (Tieraufseher = Tierhüter)!

2.: Auch hier wiederhole ich mich. Ich zitiere diesmal nicht aus den AHB zur Tierhalterhaftpflicht, sondern liefere einen Schreenshot:

So. Hier steht ganz klar, dass die gesetzliche Haftung der RB automatisch mitversichert ist. Im Gegensatz zu den Schäden an der RB gilt dies immer!
3.: Es kommt noch besser:

Sieh mal einer an: Sollte der Halter des Pferdes keine THV besitzen, so greift automatisch die PHV der RB. Man spricht hier von einer sog. Subsidiär-Deckung, dass nur der Vollständigkeit halber. Dies geht aus dem nachfolgenden Satz hervor, den ich im Screenshot aber nicht mit ausgeschnitten habe.
Eine RB wird also weder an ihrem Maß des Kümmerns gemessen, noch besteht hier auch nur im Geringsten ein Bedarf an einer zusätzlichen THV, welche die RB abschließen müsste.
Fazit: Setzen, 6!
Mal wieder wurde Bullshit vom Feinsten abgeliefert. Was lernen wir daraus? Nicht alles glauben, was in irgendwelchen Zeitschriften steht!
Bild: Mit freundlicher Genehmigung von Stephanie Matz. Danke dafür! :o)
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