Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man als Halter eines Pferdes haftet, wenn die Reitbeteiligung (RB) vom Pferd stürzt und verletzt wird. Dieses brisante Thema habe ich bereits in meinem Blog-Beitrag “Die mitversicherte RB” ausführlich abgehandelt und die Stolperfallen aufgezeigt.
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn die RB das Pferd schädigt?
Eine Sache der Privathaftpflichtversicherung (PHV)?
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich ist es so, dass die RB für Schäden, die sie am Pferd (oder auch dem Equipment) anrichtet, haftet. Also müsste ja auch deren PHV einspringen. Oder etwa nicht?
Die Antwort lautet hier ganz klar: Jein.
Schauen wir uns doch mal den § 7 der allgemeinen Haftpflichtbedingungen an:
7. Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes
bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
(…)
7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Hoppla!
Das betrifft mich nicht — denn diese Dinge habe ich mitversichert!
Die meisten modernen Bedingungswerke bieten Abhilfe, in dem sie — abweichend von der obigen Regelung — die Schäden an gemieteten, geliehenen (usw.) Sachen explizit einschließen. Du hast das in Deiner PHV auch mit drin? Ja super! Man könnte also sagen: Problem gelöst! Oder.. oder etwa nicht?
Oder etwa nicht!
Das Problem an dieser Stelle ist, das Tiere per Gesetz keine Sachen sind — siehe § 90a BGB.
Wie? Deiner Meinung nach wäre es völlig irrsinnig und entgegen des allgemeinen Verständnis, grundsätzlich alle Sachen unter den Versicherungsschutz zu packen, Tiere aber nicht? Tja. Diese Frage ist völlig legitim. Aber wir haben es hier mit Versicherern zu tun. Fühlen wir ihnen doch mal auf den Zahn!
Wie sieht es in der Praxis aus?
Schauen wir uns doch mal an, wie die große Masse der Versicherer das Ganze sieht. Wir haben hierzu zahlreiche Versicherer angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Hier eine Auswahl aus den vielen (teils haarsträubenden) Antworten:
“…zwar bieten wir über unsere Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für das Halten und Hüten von Tieren, allerdings nur, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am Tier sind ausgeschlossen.”
oder
“…vielen Dank für Ihre Anfrage. Die geliehenen Pferde fallen nicht unter den Punkt gemietete, geliehene, etc. fremde bewegliche Sachen.”
oder
“…wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage. Leider können wir hier keinen Schutz zusagen.
Als Reitbeteilung hätte der PHV-VN zwar grundsätzlich Versicherungsschutz. Ansprüche der Tierhalters aus Sachschäden (was die Verletzung des Tieres wäre) sind jedoch ausgeschlossen.”
oder
“Zum Thema Mietsachschäden gilt folgender Bedingungsauszug. Gemietete Pferde sind hierüber nicht versichert.”
oder aber der Versicherer checkt so rein gar nicht, was man möchte und antwortet mit Standard-Floskeln:
“…anbei übersende ich Ihnen unsere aktuellen Bedingungen zur Privaten Haftpflichtversicherung. Näheres zu “Reitbeteiligungen” finden Sie auf Seite XY Punkt 1.2 (3).”
Na Danke. Setzen, 6.
Die Lösung des Problems
Du bist eine RB und möchtest Dich dagegen absichern, dass Dich Dein Versicherer im Schadenfall mit ähnlichen Sprüchen wie den obigen abserviert und in der Luft hängen lässt?
Dann habe ich hier zwei mögliche Lösungsansätze:
a) Du schreibst Deinem bisherigen Versicherer eine Mail mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Bestätigung, dass — und bis zu welcher Summe — in meiner PHV Schäden an gemieteten, geliehenen oder zur Nutzung überlassenen Sachen mitversichert sind. Darüber hinaus bitte ich um Bestätigung, dass Sie Pferde ebenfalls als eine solche “Sache” betrachten und ich im Fall des Falles Versicherungsschutz habe.
Zum guten Schluss bitte ich gleichzeitig um Bestätigung, dass der in dem Punkt “Reiten / Hüten fremder Pferde” enthaltene Ausschluss für Schäden an gehüteten Tieren durch den Einschluss der gemieteten, geliehen (usw.) Sachen wieder ausgehebelt wird bzw. keine Anwendung findet.
Fri-fra-freundliche Grüße
Susi Sorglos
Ich wünsche an dieser Stelle schon mal viel Spaß. :o)
b) Du suchst Dir einfach einen reitenden Makler, der nicht nur weiß warum da Stroh rumliegt, sondern solche Dinge für Dich schon längst im Vorfeld geregelt hat. Wie die Zusammenarbeit mit diesem tollen Hecht funktioniert, kannst Du hier nachlesen: FAQ
Weiterführende Links:
- Rechtliche Absicherung bei Reitbeteiligungen
- Die mitversicherte Reitbeteiligung — eine böse Falle?
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Bild: Mit freundlicher Genehmigung der Pferdeklinik Sottrum West / der Eheleute Dr. & Dr. Paar. Vielen Dank!
Florian Kohlbacher meint
Guten Morgen Herr Keller.
Da ich selbst an großer Klappe leide, ist mir die Aufmachung Ihrer Beiträge von Anfang an sympatisch gewesen. Nun hatte ich vor, Sie zu kontaktieren wegen der Ambitionen meiner Frau, Reitbeteiligung an einem Pferd übernehmen zu wollen. Da gehören freilich die Fragen geklärt. Ein Blick auf Ihren Terminkalender hat mich zu einer anderen Vorgehensweise verleitet: Ich werde uns da selber gerade machen!
Besten Dank für Ihre Beiträge und Ausführungen rund ums Thema, damit kann man schon mal die fatalen Fehler ausschalten. Ich wünsche Ihnen für Ihr Hobby Hals- und Beinbruch und für Ihre berufliche Tätigkeit so viele zufriedene Kunden wie Einträge in zitiertem Kalender.
Mit bestem Gruß,
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Hallo Florian,
Danke für den äußerst netten Kommentar! :o)
LG
Dennis
Elisabeth meint
Guten Abend! Hoffnungsvoll habe ich diesen Beitrag förmlich verschlungen.….……doch leider, leider.…..wann gibt’s endlich eine vergleichbare Versicherung in Österreich? Oder muss ich wirklich auswandern??? Liebe Grüße Elisabeth
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Hallo Elisabeth,
das Projekt namens “Platzieren meiner THV in Österreich” erweist sich als sehr, sehr schwierig und ruht derzeit leider.
Ich werde es aber ganz sicher wieder aufgreifen, versprechen kann ich jedoch nichts. :o(
LG
Dennis
Patricia meint
.… und was kostet diese Versicherung für die RB?
Ich und mein Pferd sind ja schon bei euch, aber meine Pflegebeteiligung — ihr würdet ihn, ja IHN, mögen (tu ich tatsächlich auch, aber nicht in unanständiger Weise!!), würde gern zur Reitbeteiligung buchstäblich aufsteigen und nachdem ich weiß, dass Schäden an ihm ggf gedeckelt sind, würde ich besser schlafen, wenn ich wüsste, dass auch Schäden an ihr, also dem Pferd, gedeckelt sind
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Es gibt keine solche “Extra-Versicherung”. Das Ganze wird einfach über eine ordentliche PHV geregelt, die diese Schäden inkludiert. Wir arbeiten hier mit “ganz normalen PHVn”, mit denen wir jedoch entsprechende Sondervereinbarungen getroffen haben. :o)