Der Wolf ist zurück — und bewegt die Gemüter. Jetzt kommt es leider noch dicker — der Ärger mit der Versicherung ist auch noch vorprogrammiert!
Genauer: Ärger
- mit der Pferdehalterhaftpflicht
- der OP- oder Krankenversicherung fürs Pferd und
- der Tierhüterhaftpflicht der Stallbetreiber.

Eine Abrechnung mit der Bestie Wolf
Inhaltsverzeichnis
Im Folgenden lege ich genau dar, wo der Wolf den Versicherungsschutz massiv beeinträchtigt und Dich vor existenzielle Bedrohungen stellt. Am Ende zeige ich natürlich auch, was Du beachten musst / tun kannst.

Probleme mit der Pferdehalterversicherung
Die Pferdehalterhaftpflicht leistet bekanntlich nicht bei grober Fahrlässigkeit. Siehe hierzu § 81 Absatz 2 VVG:
§ 81 Herbeiführung der Versicherungsfalles
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Das heißt: wer trotz Anwesenheit des Wolfes sein Pferd auf die Koppel stellt oder dem Stallbetreiber dies nicht untersagt, guckt im Leistungsfall ganz schnell dumm aus der Wäsche! Auch Ausritte in Wolfsgebieten sind in höchstem Maße grob fahrlässig = nicht versichert!
Dies berichten — völlig unabhängig voneinander — zahlreiche Mitglieder diverser Facebook-Gruppen oder ähnlicher sozialer Medien!
Probleme mit der OP- oder Krankenversicherung
Auch hier kommt es schnell zu Problemen. Hier ein Auszug aus einem Bedingungswerk:
Versicherungsfall
Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige
Operation des versicherten Tieres wegen
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
Super, oder? Krankheiten und Unfälle — aber kein Wort vom Wolf! Noch dicker kommt es in den Ausschlüssen! Lies selbst:
Die Ausschlüsse
3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige
veterinärärztliche Leistungen
Für die nachfolgend genannten Operationen […] werden keine
Kosten übernommen:
a) Routine‑, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen
und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang
mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen;
[…]
h) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie
bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt
haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig
erhoben haben;
i) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die
durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, […] entstehen;
Hier wird der Wolf gleich dreifach ausgeschlossen! Unfassbar, oder?
a) Ein Wolf ist weder eine Krankheit, noch ein Unfall,
b) wer sein Pferd trotz Anwesenheit des Wolfes raus stellt, handelt vorsätzlich — der Versicherer ist also quasi doppelt aus der Nummer raus! Dazu kommt:
c) Ein Wolfsangriff ist quasi ein Kriegsereignis. Wölfe überfallen die Koppeln im Rudel, dringen also in fremdes Terrain ein und beginnen einen Vernichtungsfeldzug. Es kommt nicht von ungefähr, dass die deutsche U‑Boot-Flotte in beiden Weltkriegen auch “Wolfsrudel” genannt wurde. Man sieht also die knallharten Fakten! Das kann man sogar ganz schnell nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rudeltaktik
Probleme mit der Betriebshaftpflicht (Tierhüterhaftpflicht und Obhutsversicherung) der Stallbetreiber
Hier wiederholen sich die gleichen Probleme wie bei der Pferdehalterhaftpflicht. Der oben zitierte § 81 VVG ist auch hier einschlägig. Wer als Stallbetreiber so unverantwortlich (Versicherungsdeutsch: “grob fahrlässig”) handelt und die Einsteller-Pferde trotz Anwesenheit des Wolfes auf die Koppeln stellt, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung im Schadenfall mindestens kürzt oder gar komplett verweigert!
Aber auch hier kommt es noch dicker! Hier zwei Auszüge aus dem Bedingungswerk eines Versicherers:
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die
den Schaden dadurch verursachen, dass sie in Kenntnis von deren
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Arbeiten oder sonstige Leistungen
erbringen.
Wer Pferde auf Koppeln stellt, die vom Wolf infiltriert wurden, weiß von der Schädlichkeit seines Handelns! Zack — Versicherungsschutz weg!
Noch mehr Ausschlüsse!
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Das sollte nun wirklich jedem einleuchten: Ein Wolf, dessen Zähne sich gerade in einen Pferdehintern eingraben, ist sowohl
- eine Anfeindung
- eine absolute Schikane als auch
- “dezent” lästig / eine Belästigung.
Dazu kommt: ein gebissenes Pferd wird im Vergleich zu den anderen
- ungleich behandelt UND
- eindeutig diskriminiert.
Also auch hier eine klare Sache: Auschluss! Ausschluss! Ausschluss! Ausgeschlossener als ein Schaden, mit denen der Wolf in Verbindung steht, kann ein Schaden gar nicht sein!
Zwischenfazit: Wir sind alle am Arsch!

Was musst Du nun tun?
Als Erstes hörst Du auf, auf solch dämliches Gesabbel in den sozialen Medien zu hören.
Du hast es wahrscheinlich schon geahnt: meine obigen Worte triefen nur so vor Ironie. Sie enthalten nichts weiter als völligen Schwachsinn!
Die Wahrheit
Die obigen zitierten Textstellen und auch der § 81 VVG sind zum einen völlig aus dem Kontext gerissen und / oder in keiner Weise zutreffend.
Der Wolf fällt bei der OP- oder Krankenversicherung natürlich unter “Unfall”. Eine kleine (und diesmal auch wirklich ernst gemeinte) Beweisführung fällig? Gerne:
Ein Unfall wird über die Eselsbrücke “PAUKE” definiert. Er ist ein
- Plötzlich von
- Außen
- Unfreiwillig auf den
- Körper einwirkendes
- Ereignis.
Diese Definition ist bei einem Wolfsangriff erfüllt, also: versichert.
In der Haftpflichtversicherung zitieren nur Vollidioten den § 81 VVG. Denn er gehört in den “allgemeinen Teil” des VVG. In den einzelnen “speziellen Teilen” des VVG finden sich jedoch davon abweichende Regelungen für die einzelnen Sparten. Im Fall einer jeden Haftpflichtversicherung ist § 103 VVG zutreffend. Dort kann man ganz leicht nachlesen, dass lediglich der Vorsatz ausgeschlossen ist. Vorsatz = ich möchte eine (schädliche) Wirkung mit voller Absicht herbei führen. Das Rausstellen von Pferden innerhalb eines Wolfsgebiets kann also höchstens grob fahrlässig, nicht aber vorsätzlich sein.
Gleiches gilt natürlich für jeden Stallbetreiber.
Fazit
Ja, der Wolf kann für richtig Ärger sorgen — um es milde auszudrücken. Jeder Pferdehalter, dessen Pferd(e) durch einen Wolf geschädigt wurden oder gar zu Tode kam, tut mir leid und ich wünsche es keinem. Auch ich hätte um mein Pferdemädel mächtig Angst, sollte der Wolf bei uns auftauchen.
Dennoch dürfen wir uns nicht von diesen Spinnern verrückt machen lassen. Sie weisen oftmals nicht nur (durchaus berechtigt!) auf diverse Missstände hin, sondern treiben (bewusst?) Lügenmärchen wie die von den angeblich nicht zahlenden Versicherungen unters Volk.
Um diesem dämlichen (oder schlimmstenfalls verlogenen) Treiben ein wenig Einhalt zu gebieten bzw. etwas entgegen zu setzen, habe ich diesen Blog-Beitrag verfasst. Er darf zu diesem Zweck gerne geteilt werden — auch in einschlägigen Facebook-Gruppen, denn ich scheue die Konfrontation nicht.
Zum Ende noch ein kleines Schmankerl aus meiner eigenen Produktschmiede:
Bis zu 10.000 € Ersatz bei Wolfsangriff
Schon lange bevor die Diskussionen hoch kochten, habe ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auf High-End-Level entwickelt. Als eines von vielen Highlights beinhaltet sie zugleich ein absolutes Novum auf dem gesamten Markt:
Wird das Pferd eines versicherten Tierhalters von einem Wolf angegriffen, leisten wir für die Behandlungskosten bis zu 10.000 €. Im schlimmsten Fall leisten wir bis zur gleichen Betrag, wenn das Pferd aufgrund eines Wolfangriffs stirbt.
Bei Interesse: Link siehe unten!

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