In diesem Ratgeber gehen wir gezielt auf Versicherungen und Versicherungsfragen ein, die direkt mit dem Reiten zu tun haben. Insbesondere auf die Themen “Reitbeteiligung & Versicherung”, Sattel (Diebstahlschutz) & Equipment sowie das berühmt-berüchtigte Gespenst der “Reiterunfallversicherung”.
Um wirklich alle Unklarheiten zu beseitigen, gibt es zu jedem Thema detaillierte Blogartikel mit Beispielen aus der Praxis
Alle Blogartikel zum Thema Reiten
BU-Absicherung für Kinder — warum?
Die Begrifflichkeiten — Quell vieler Missverständnisse Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder? Das ergibt doch gar keinen Sinn?! Die haben doch noch gar keinen Beruf! So der allgemeine Glaube. Dabei liegt nur ein Gedankenfehler vor: für Kinder…
Berufsunfähigkeit über den Arbeitgeber? Meist keine gute Idee!
Eine vom Arbeitgeber “gesponserte” Berufsunfähigkeitsversicherung klingt super. Sie kann auch ausnahmsweise eine sinnvolle Lösung sein — mit klarer Betonung auf “ausnahmsweise”! Warum sie meist aber ein völliges Desaster ist, erkläre ich Dir hier. BU übern…
BU: Des Pudels Kern: die technische Ausgestaltung
Was “BU” bedeutet, ist Dir nach der Lektüre meines Beitrags dazu klar. Nun ist aber nicht nur wichtig, überhaupt eine BU-Absicherung zu haben — sie muss vor allem korrekt ausgestaltet sein! Der Inhalt macht den…
Unfallversicherung für Reiter — sinnvoll oder Blödsinn?
Du reitest? Dann brauchst Du unbedingt eine Unfallversicherung! Du lässt fremde Kinder auf Deinem Pferd reiten? Dann lass Dir auf jeden Fall unterschreiben, dass das Kind eine Unfallversicherung hat! Du hast eine Reitbeteiligung? Dann lass…
Die Reitbeteiligung versichern — aber richtig
Fremdreiter oder Reitbeteiligung — wer ist eigentlich was?
“Versicherungstechnisch” gesehen gibt es hier keinerlei Unterschied. Die Bedingungen reden immer nur von “nicht gewerblichen Tierhütern”. Dies trifft sowohl auf einen Fremdreiter als auch eine Reitbeteiligung zu.
Leider werden diese Begrifflichkeiten häufig in irreführender Weise verwendet. Besonders krass ist, wenn es dadurch selbst in der Hotline manch eines Versicherers zu unfassbaren Falschinformationen kommt (ich wurde selbst schon Zeuge solcher Dinge).
Pflegebeteiligung — wie Reitbeteiligung oder doch anders?
Für die Pflegebeteiligung gilt exakt das Gleiche wie für den Fremdreiter und die Reitbeteiligung.
Es besteht aus Versicherersicht keinerlei Unterschied, ob jemand Dein Pferd einmalig / gelegentlich reitet (Fremdreiter) oder gegen Vertrag in regelmäßigen Abständen (Reitbeteiligung) oder letzteres kein Reiten, sondern “nur” das Betüddeln (Pflegebeteiligung) beinhaltet.
Minderjährige RB — wer haftet?
Wie immer: Du.
Es besteht hier keinerlei Unterschied zu einer erwachsenen RB. Auch eine (angebliche) Aufsichtspflicht existiert nicht.
Selbst wenn dem so wäre, so würde sich nichts an Deinem Versicherungsschutz ändern! Du musst weder Deinen Versicherer informieren, noch musst Du gesondert auf die Minderjährigkeit hinweisen.
Mir ist vollkommen bewusst, dass Du in sämtlichen Internetforen & Co. gänzlich anderslautende Aussagen liest. Daran kannst Du erkennen wie wichtig es ist, sich bei solchen Dingen an Experten zu wenden.
(Wann) Wird die Reitbeteiligung zum Mithalter?
Gar nicht — sie ist ein Tierhüter. Dies kannst Du auch in §834 BGB nachlesen.
Du kannst sie aber — theoretisch — über Deinen RB-Vertrag zur Mithalterin machen. Darüber ist es möglich, die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger zu umgehen, wenn Dein Pferd Deine RB abwirft o. ä..
Da ich kein Jurist bin, will ich mich dazu nicht tiefer gehend äußern und auch keine Bewertung vornehmen. Schließlich möchte ich Dir sinnvolle Informationen liefern, daher bleibe ich auf dem Terrain, auf dem ich Dir dies auch bieten kann. :o)
Ich kann Dir aber einen Vertrag empfehlen, den eine auf das Pferderecht spezialisierte Anwältin entworfen hat — siehe unten stehender Link.
FAQ Reitbeteiligung
Aus Sicht des Pferdebesitzers:
Immer Du. Punkt. Es kommen (auch) andere “Schuldige” in Betracht, aber Du kannst Dich drehen und Dich winden, der Arsch bleibt immer hinten. Soll heißen: Dein Kopf steckt grundsätzlich immer in der Schlinge. Lass auch bitte die Finger von irgendwelchen Haftungsausschlüssen. So etwas funktioniert nicht. Selbst wenn eine solche Vereinbarung ggü. der RB rechtssicher sein sollte — spätestens wenn deren Versicherer bei Dir Regress nehmen, wirst Du den “Wert” ( = null) eines solchen Haftungsausschluss ganz bitter zu spüren bekommen.
Ebenfalls Du (Pferdehalter).
Das kann Dir als Pferdehalter(in) völlig egal sein. Fremde Versicherungen haben nichts mit Dir zu tun nichts mit Deiner Haftung zu tun / keine Auswirkung darauf und gehen Dich auch nichts an.
Wenn Du Reitbeteiligung bist: Das Gleiche gilt für Dich. Verlasse Dich niemals (!) auf fremde Versicherungen! Kümmere Dich immer (!) selbst um Deine eigene Absicherung!
Da die persönliche Absicherung stets eine ganz individuell zu betrachtende Angelegenheit ist, sind hier nur schwer Ratschläge möglich.
Ganz grundsätzlich ist immer die Absicherung des Einkommens wichtig — schließlich hängt Deine komplette finanzielle Existenz (und ggfs. die Deiner Familie) daran. Das hat auch gar nichts mit dem Reitsport zu tun, sondern gilt grundsätzlich.
In Frage kommende Absicherungen sind hier:
- Krankentagegeld (nicht Krankenhaustagegeld!)
- Berufsunfähigkeitsversicherung (die gibt es auch für Schüler, Studenten, Hausfrauen / — männer!)
- ergänzend eine Unfallversicherung
- …
Versicherungen FÜR Reitbeteiligungen — Schäden am Reitbeteiligungspferd
Achtung, hier wird es richtig tricky!
Kurzfassung: Richtest Du einen Schaden am Reitbeteiligungspferd an, leistet Deine Privathaftpflichtversicherung so gut wie nie!
Dieses Thema ist zu umfangreich, um es hier abzuhandeln. Daher verweise ich auf einen meiner Blog-Beiträge, in dem ich Dir auch brauchbare Lösungsansätze an die Hand gebe.
Wenn die Reitbeteiligung das Pferd schädigt — zahlt dann deren PHV?
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man als Halter eines Pferdes haftet, wenn die Reitbeteiligung (RB) vom Pferd stürzt und verletzt wird. Dieses brisante Thema habe ich bereits in meinem Blog-Beitrag “Die mitversicherte RB” ausführlich abgehandelt und die Stolperfallen aufgezeigt. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn die RB das Pferd schädigt? Eine Sache…
Die Problemauslöser im Überblick:
Ein Reitbeteiligungspferd ist geliehen und somit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Selbst wenn geliehene Sachen eingeschlossen sind, gilt: Pferde sind per Gesetz keine Sachen.
Selbst wenn dies geklärt sein sollte, bleiben Ansprüche der Halter der von Dir gehüteten Tiere (hier: Dein Reitbeteiligungspferd) ausgeschlossen.
Da es hier sehr tief in die Materie geht, sind die meisten Versicherungsmenschen ohne Spezial-Wissen gnadenlos überfordert. Das ist aber kein Problem. Nutze meine Hilfestellung, die ich Dir im Blog-Beitrag biete — gerne auch zusammen mit Deinem Versicherungsmenschen.
Die wirklich Guten unter den Kolleginnen / Kollegen freuen sich immer über Unterstützung von spezialisierten Fachleuten und werden meine Hinweise gerne mit Dir zusammen aufgreifen.
Reitbeteiligung vertraglich absichern — Verträge von der Fachfrau
Hilfreiche Verträge von unserer allseits bekannten und beliebten RA Daniela Lemke findest du unter diesem Link.
Reiterunfallversicherung
Die Reiterunfallversicherung, der heilige Gral der Versicherungswütigen in der Pferdewelt. Fragt man in Internetforen nach wichtigen Versicherungen, dann fällt ganz schnell ihr Name. Ja, es gibt sie, schließlich kann man heutzutage fast alles versichern. Aber ist sie auch sinnvoll?
Antwort: NEIN
Eine Versicherung verfolgt immer einen gewissen Sinn: sie sichert die finanziellen Folgen eines bestimmten Ereignisses ab. Diese Folgen nur zu bestimmten Zeiten (hier: nur während des Umgangs mit dem Pferd) abzusichern, ist völlig sinnbefreit.
Die Reiter-Unfallversicherung macht aber genau dies: sie sichert Dich nur beim Umgang mit Deinem Pferd ab — die gesamte restliche Zeit dagegen nicht.
Sind die finanziellen Folgen eines Unfalles etwa nur dann schlimm, wenn er im Kontext Pferd ereignet?
Nein, natürlich nicht. Es klingt aber immer so schön dramatisch, wenn man auf böse Unfälle beim Reiten hinweist. So etwas nennt sich (schlechtes) Marketing — man möchte hier mit fachlich höchst fragwürdigen Argumenten bei Dir einen Bedarf wecken.
Auch die Absicherung fremder Reiter ist nicht Deine Aufgabe! Aber auch damit wird Deine Angst geschürt.
Um sämtliche Schäden eines fremden Reiters (egal in welcher Form, siehe oben) kümmert sich vollumfänglich Deine THV. Der zusätzliche Abschluss einer Reiterunfallversicherung ist nicht nötig, sie bringt Dir keinerlei zusätzlichen Nutzen! Jede gegenteilige Behauptung spiegelt nicht Deine Interessen wider.
Die Leistungen der Reiterunfallversicherung
Diesen Part verfasse ich nur, um dieses Produkt weiter zu entzaubern.
Es handelt sich schlichtweg um eine völlig “normale” Unfallversicherung mit der oben erläuterten Einschränkung. Sie leistet nur bei Unfällen, die sich im Umgang mit (D)einem Pferd ergeben. Oben drauf ist sie meist
- wie die meisten Unfallversicherungen brutal überteuert
- mit einem extrem schlechten Bedingungswerk ausgestattet und
- zudem meist nur in Form von vorgefertigten “Paketen” erhältlich — es findet also nicht einmal eine individuelle Anpassung statt.
Meine obige Warnung kann ich also gar nicht oft genug wiederholen. Lass Dich nicht verarschen!
Reiterunfallversicherung versus private Unfallversicherung
Jede “ganz normale” private Unfallversicherung beinhaltet auch das Reiten. Es ist kein zusätzlicher Abschluss, kein zusätzlicher Beitrag und keine wie auch immer geartete besondere Aktion nötig.
Jede gegenteilig lautende Aussage dient nicht Deinen Interessen! Man will Dir dann nur unnötig Angst machen und Geld aus der Tasche ziehen. Bestenfalls basiert diese Aussage auf fachlicher Inkompetenz — was jetzt aber auch nicht das Gelbe vom Ei ist.
Beweis (einer von vielen möglichen):
Alles, was für den Versicherer zur Bewertung und Tarifierung eines Risikos relevant ist, wird im Antrag abgefragt. Schau mal in den Antrag zu Deiner Unfallversicherung. Werden da Fragen in Richtung Reiten gestellt? Nein? Ach, sieh an.
Reiterrechtsschutzversicherung
Nimm einfach alle meine obigen Aussagen zur Unfallversicherung und ersetze an den entsprechenden Stellen die Begriffe “Unfall” oder “Unfallversicherung” durch “Rechtsschutz”.
Auch hier wird nur unnötig Angst gemacht und ein Produkt verkauft, das kaum einen Nutzen für Dich hat. Schlimmer noch: Die Reiter-Rechtsschutzversicherung muss so gut wie nie leisten. Warum ist das so?
Eine Rechtsschutzversicherung wirkt immer nur “nach vorne”. Es sind also immer nur Fälle abgesichert, die sich nach Vertragsabschluss ereignen.
Nun zur Realität: Was ist (fast immer) zuerst da: Pferd oder Rechtsschutzversicherung? Richtig: nahezu immer wird erst das Pferd gekauft, danach alle nötigen Versicherungen abgeschlossen — selten umgekehrt.
Entgegen der landläufigen Meinung tritt der Leistungsfall bei einer Rechtsschutzversicherung nicht erst dann ein, wenn Du beim Anwalt sitzt. Er tritt grundsätzlich schon dann ein, wenn die Ursache für den späteren Streit geschaffen wird. Dies ist hier der Pferdekauf(vertrag), ebenso der Einstellervertrag. Merke: auch eine mündliche Absprache oder ein “Handschlag” ist ein Vertragsschluss!
So, nun wird es spannend:
Wo entstehen die meisten Streitigkeiten? Richtig: Beim Pferdekauf und in Bezug auf Einstellverträge mit einem Stallbetreiber. Du merkst den “Witz” an der Sache?
Die mit Abstand am meisten vorkommenden Fälle sind von vornherein nicht versichert, weil deren Ursprünge “vorvertraglich” sind, also vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegen!
Aber es kommt ja noch “besser”!
Es handelt sich bei der Reiter-Rechtsschutzversicherung um eine sogenannte “Subsidiärdeckung”.
Schau mal in das Bedingungswerk. Dort steht sinngemäß: “Wir leisten nur dann, wenn kein Versicherungsschutz aus anderen Rechtsschutzversicherungen besteht.”
Dies nennt man “Subsidiärdeckung”: eine Versicherung, die nur dann leistet, wenn keine andere, gleichartige Versicherung besteht.
Jetzt musst Du nur noch wissen, dass alle Streitigkeiten rund ums Pferd über einen “ganz normalen” Privat-Rechtsschutz sowieso erfasst sind! Immerhin ist Dein Pferd doch eine private Angelegenheit, oder etwa nicht?
Somit kommt es zum folgenden netten Nebeneffekt: Die “Reiter-Rechtsschutzversicherung” muss so gut wie nie greifen!
Allerdings ist das alles kein “netter Nebeneffekt”. Das ist eiskalt einkalkuliert. Die Versicherer wissen, wie man “Katastrophe macht”, Ängste schürt und nicht Böses ahnende Kunden zu einem völlig unnötigen Abschluss bewegt…