In meinem ersten Blog-Beitrag zum Thema “mitversicherte Reitbeteiligung” (Link: oft eine böse Falle — die mitversicherte RB ) zeige ich auf, wo bei einigen Tierhalterhaftpflichtversicherungen (im Folgenden THV abgekürzt) der Teufel im Detail steckt und wie man diese Falle erkennen kann.
Vorab gestatte ich mir vorab den Hinweis, dass die von mir selbst entwickelte THV diese Falle natürlich nicht enthält. Hier geht es zur (wahrscheinlich😋 ) besten Pferdehalter-Haftplicht aller Zeiten:
Zu meiner Vierpfotenmakler-THV
Inhaltsverzeichnis
Kommen wir nun zur Sache:
Wenn es knallt, kommt böse Post…
Bei Karina (Name geändert) ist der Fall eingetreten. Ihr Wallach Daithi (Name geändert) hat ihre RB abgeworfen, sie musste daraufhin ins Krankenhaus. Zum Glück passierte nicht viel, es waren “nur” zwei gebrochene Handgelenke zu beklagen. Kurze Zeit später bekommt Karina jedoch Post. Da will jemand gute 3.500 € von ihr haben…
Als sie sich an ihren Haftpflichtversicherer wandte, lies dieser sie jedoch eiskalt im Regen stehen und berief sich auf seine Bedingungen. Dort sind die Ansprüche der RBn / Fremdreiter nämlich ausgeschlossen!
Auf ihrer Suche nach Hilfe stieß Karina auf mich und war bereit, mir ein telefonisches Interview zu geben. Hier die Niederschrift.
Das Interview
Es ist der September 2020, als mich der Hilferuf einer Leserin meiner Beiträge erreicht. Helfen kann ich ihr leider nicht mehr. Sie hatte sich im Vorfeld auf eigene Faust versichert, sich auf die gutgemeinten Ratschläge der Verwandschaft (allesamt keine Experten) verlassen und steht nun vor einem großen Problem. Das Interview führten wir am 29.09.2020.
Vierpfotenmakler: Hallo Karina, erzähle doch mal, was überhaupt passierte.
Karina: Hi Dennis, wie ich Dir ja schon erzählte, kam es zu einem Streit mit der Krankenversicherung meiner verunfallten Reitbeteiligung und meiner Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Vierpfotenmakler: Was war denn im Vorfeld passiert?
Karina: Mitte März 2020 ritt meine Reitbeteiligung auf meinem Pferd im Gelände. Sie wollte mit dem Pferd galoppieren und galoppierte mit einem anderen Pferd-Reiter Gespann über ein Feld. Das andere Pferd, bockte und rannte plötzlich an mein Pferd heran. Dabei hat sich mein Pferd vermutlich erschrocken, ging in einen schnellen Galopp über und machte nach einigen Metern einen Satz zur Seite, woraufhin die Reiterin runter fiel und sich beide Handgelenke gebrochen hat. Sie musste operiert werden.
Vierpfotenmakler: Was passierte danach?
Karina: Einige Wochen später bekam ich Post. Ihre Krankenversicherung fordert nun die Behandlungskosten in Höhe von gut 3.500 € von mir als Pferdehalter. Sie geben mir die volle persönliche Schuld an dem Unfall.
Vierpfotenmakler: Das ist ja grundsätzlich auch okay. Du haftest schließlich für das Verhalten Deines Pferdes — auch ganz ohne eigenes Verschulden. Ebenfalls ist es ganz normal, dass die Versicherer Regress nehmen. Dies ist ja in § 116 SGB X, respektive in § 86 VVG geregelt.
Aber wie bist Du da vorgegangen?
Das Chaos nimmt seinen Lauf…
Karina: Ich habe Widerspruch bei ihrer Krankenversicherung eingelegt. Daraufhin habe ich dann eine erneute Zahlungsaufforderung bekommen, diesmal von der Anwaltskanzlei ihrer Krankenversicherung. Sie betonten nochmals, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin. Hier entstanden direkt nochmal 500€ Anwaltsgebühren.
Vierpfotenmakler: Noch einmal 500 € on top — na super. Aber warum hast Du denn überhaupt widersprochen? Warum hast Du Dich nicht an Deinen Haftpflichtversicherer bzw. Deinen Versicherungsmenschen gewandt?
Karina: Weil ich es nicht besser wusste. Ich hatte meine Versicherungen schon vor einigen Jahren ohne irgendeinen Berater abgeschlossen. Verwandte rieten mir zu einem bestimmten Versicherer, denn sie waren da “immer ganz zufrieden”. Vor allem war es da auch sehr günstig und ich konnte da online leicht abschließen. Also hatte ich das damals gemacht.
Vierpfotenmakler: Danach hast Du Dich aber an Deinen Versicherer gewandt. Was passierte dann?
Karina: Meine Tierhalterhaftpflichtversicherung und meine private Haftpflichtversicherung lehnen die Übernahme der Behandlungskosten ab. Beide sind beim gleichen Versicherer.
Da die Reiterin zu dem Zeitpunkt noch ganz neu bei mir war, habe ich meine Tierhalter Haftpflicht Versicherung ebenfalls gebeten, die Reiterin als Gastreiterin zu bewerten. Auch dies wurde abgelehnt.
Vierpfotenmakler: Fremdreiter, Gastreiter, Reitbeteiligung — wie wir es nennen, ist egal. Versicherungstechnisch gesehen ist alles ein und das selbe. Dieser “Schachzug” hätte Dir also rein gar nichts gebracht. Es ist völlig egal, wie man etwas nennt; es zählt das, was ist!
Aber weiter in Deiner Sache: Was hast Du dann gemacht?
Der Ombudsmann soll helfen…
Karina: Ich habe mich auf Empfehlung meiner Rechtschutzversicherung an den Versicherungsombudsmann gewendet und wollte die Entlassung aus beiden Verträgen erwirken, wenn keine Versicherung die Kosten trägt. Nun habe ich die Kündigung mit Wirkung per sofort aus beiden Verträgen erhalten und stand nun komplett ohne Versicherungsschutz da.
Vierpfotenmakler: Wie bitte?!? Ein solch hanebüchener Rat wurde Dir von einem Versicherer gegeben? Unfassbar. Was wurde Dir noch geraten?
Karina: Meine Rechtschutz-Versicherung hat mir weiterhin gesagt, dass geprüft werden soll, ob die Reiterin eventuell ein Mitverschulden trägt und das Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg vom 29.03.2017 in Kraft treten würde (AZ 4U1162…, Hälfte/Hälfte Kostenteilung).
Vierpfotenmakler: Na immerhin — das ist tatsächlich ein cleverer Ansatz. Was hat es gebracht?
Karina: Nichts. Die Einsicht in sämtliche Rechnungen des Krankenhauses für Behandlungen (MRT, CT, Röntgen und auch Physiotherapie) wurde mir durch die Krankenversicherung verweigert, mit der Begründung, dass dies Datenschutz sei und ich mir die Einsicht in die Rechnungen anwaltlich einklagen müsste.
Vierpfotenmakler: Hast Du nicht nochmal versucht, Deine(n) Haftpflichtversicherer dazu zu bewegen, Dir zu helfen? Du bist immerhin Mutter eines kleinen Kindes, das Einkommen ist nicht besonders hoch und rd. 4.000 € tun Dir doch richtig böse weh?
Der letzte Versuch — ein Anwalt soll helfen…
Karina: Doch, das hatte ich ja mit mehreren Mails. Ich habe den Fall letztendlich an einen Anwalt für Pferderecht übergeben.
Sein Fazit: Mit namentlichem Einschluss der Reiterin in meinen Pferdehalter Haftpflicht Vertrag wurde die PB/RB gleichzeitig ausgeschlossen und die Haftpflicht Versicherung zahlt nicht. Sie wird wie ein Pferdehalter gewertet und der Pferdehalter kann keinen Schadenersatz gegen den richtigen Pferdehalter aus der Pferdehalter Haftpflicht Versicherung stellen. Ich habe hier keine Chance.
Ende des Interviews.
Das ernüchternde Ergebnis
Ich muss der Aussage des Anwaltes — auch wenn es nichts am Ergebnis ändert — widersprechen: Weder die namentliche Nennung, noch die “Wertung als Pferdehalter” spielt hier eine Rolle. Hier wird ganz alleine auf den Wortlaut der Bedingungen abgestellt. Diese schließen die Schäden an den nicht gewerblichen Tierhütern aus und schon ist Schluss mit lustig. Da helfen keine “Neuinterpretationen” (Stichwort ““War ja nur ne Pflegebeteiligung”), kein Ombudsmann und auch kein Anwalt.
Dabei war dieser Wortlaut in Karinas Fall sehr deutlich formuliert. Hier der Text im originalen Wortlaut:
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der reitbeteiligten Personen untereinander.
Glasklare Sache: Dieser Versicherer macht ernst.
Das Fazit
Meine seit Jahren wiederholte Warnung sollte nicht in den Wind geschlagen werden. Es gibt da draußen weit mehr als nur einen Versicherer, der entweder bedenklich schwammige Formulierungen verwendet, Dinge im Unklaren lässt oder — wie hier — die Schäden an einer RB knallhart ausschließt!
Lass es nicht so weit kommen wie Karina. Die rd. 4.000 €, die sie nun stemmen muss, sind geradezu noch harmlos. Es kann auch um ganz andere Summen gehen, wie in diesem Fall: OLG Nürnberg, Endurteil v. 29.03.2017 – 4 U 1162/13. Da ging es um knapp 130.000 € — auch hier war die Pferdehalterin nicht korrekt versichert und wurde ganz hart getroffen.
Kümmere Dich also um eine Pferdehalterhaftpflicht, die dieses Thema zu 100% sauber klärt!
Lösungsansätze
Zum einen hier mein o. g. erster Blog-Beitrag, in dem ich zum Thema aufkläre und auch Hilfestellung biete:
Alternativ kannst Du den ganzen Kram natürlich auch ganz einfach — und definitiv 100%ig sauber — lösen, indem Du … na, Du ahnst es schon. 😋 Guck doch einfach mal hier:
Zu meiner Vierpfotenmakler-THV
Weiterführender Blog:
Dann vereinbare ich halt einen Haftungsausschluss! (coming soon)
Bild: Mit freundlicher Unterstützung von Sabine Scharnberg. Danke! https://www.sabinescharnberg.com/
Leanharda Burow meint
Super Arbeit! Danke vielmals auch für die Beratung bei Facebook zum Thema Rb!
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Immer gerne! :o)