“Dann holt sich die Versicherung das Geld von Dir zurück!”
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So oder ähnlich klingt es immer wieder aus den Ecken der Reiterstübchen und Stallgassen, wenn es um das Thema Haftpflicht-Schäden geht. Die Haftpflichtversicherung nimmt Regress! Böse Sache.
Ich nehme es vorweg: natürlich ist das Blödsinn. Denn Haftpflichtversicherer nehmen niemals bei ihren Versicherten Regress – nur im Bereich der KFZ-Versicherung ist dies bei ganz brutalen Verstößen gegen vertragliche Pflichten möglich. Ansonsten nicht.
Woher kommt dieser Mythos und warum behaupte ich das Gegenteil?
Der Mythos hat seinen Ursprung im Bereich der Schadenversicherung; die bekanntesten Vertreter dieser Sparte sind die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Hier ist ein Regress tatsächlich möglich. Dazu liefere ich am Ende des Beitrages für den, den es interessiert, einen kleinen Exkurs.
Die Haftpflichtversicherung gehört dagegen in die Sparte der Vermögensversicherungen. Diese funktionieren ganz anders, weshalb hier ein Regress rein aus logischer Betrachtung schon nicht möglich sein kann. Warum ist das so?
Hierzu ein Beispiel anhand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung:
Mein Pferd hat Dir einen Schaden angerichtet und Du verlangst nun Schadensersatz von mir. Ich melde dies also meiner Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Diese macht nun etwas, was jeder Haftpflichtversicherer bei jedem versicherten Schadenfall macht — und zwar immer, ohne jede Ausnahme:
1.: Sie prüft, ob ich überhaupt haftbar zu machen bin. Wenn ja, dann wird auch noch die Höhe des Anspruchs geprüft. Es kann ja sein, dass noch jemand anderes Schuld ist oder eine Mitschuld bei Dir als geschädigter Person vorliegt.
Wenn dieser Schritt erledigt ist, wenn also zweifelsfrei feststeht, ob überhaupt etwas — und wenn ja wie viel — zu ersetzen ist, dann kommt Schritt 2:
2.: Der Versicherer leistet Schadensersatz in der Höhe, wie die Prüfung gem. Punkt 1 ergeben hat.
Man sieht: Ein Regress ist unmöglich!
Der Versicherer leistet von vornherein genau das, was ich zu zahlen verpflichtet wäre, wenn ich keine Haftpflichtversicherung hätte. Dies macht er, weil er mit mir einen Vertrag geschlossen hat, der ihn dazu verpflichtet. Und Punkt! Kein Wenn, kein Aber – Punkt!
Selbst wenn der Versicherer versehentlich – oder zur Vermeidung eines langen und kostenintensiven Schriftverkehrs — mehr leistet als er (bzw. ich) leisten müsste – dann ist das ganz alleine sein Bier.
Fazit: Nein, ein Regress eines Haftpflichtversicherers bei seinem Versicherten ist nicht möglich!
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Hier nun der versprochene Exkurs:
In der Schadenversicherung (s. o.: Hausrat, Wohngebäude, etc…) gibt es tatsächlich die Möglichkeit des Regress. Dabei handelt es sich aber um eine ebenfalls völlig normale Sache, die dem obigen Beispiel sehr ähnelt. Wir brauchen zur Verdeutlichung allerdings einen Schaden, welcher die Eintrittspflicht eines Schadenversicherers zur Folge hat. Das ist aber das kleinste Problem, also hier schnell ein Beispiel:
Ich bin bei Dir zu Besuch und verursache einen Brandschaden. Dein Hausratversicherer springt ein und zahlt. Grundsätzlich hast Du auch hier einen Schadensersatzanspruch an mich. Dieser hat sich aber erledigt, weil ja Dein Hausratversicherer alles bezahlte. Nun aber hat dieser einen Schadensersatzanspruch an mich, weil ich ja daran Schuld bin, dass er überhaupt leisten musste! Es kommt also zum gleichen Spielchen wie oben: Ich melde dies meiner Haftpflichtversicherung, diese prüft, usw., usf. (s. o.).
Fazit: Die angeblich so böse Möglichkeit des Regress eines Versicherers existiert tatsächlich, ist aber im Grunde nichts anderes als jeder andere Haftpflichtschaden auch. Mit dem einzigen Unterschied, dass nicht der Geschädigte selbst, sondern dessen Versicherer derjenige mit dem Schadensersatzanspruch ist. Wooo-hoooo, wie furchtbar, furchtbar böse.
Wie? Du hast noch nicht geklickt? Mach hin, sonst stirbt ein niedliches Kätzchen! [kkstarratings] Danke!
Foto: Alexandra Stockmar via pixabay
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