Alles, was du wissen musst, um die richtige “Pferdehalterhaftpflichtversicherung” zu finden.
Pferdehaftpflicht- oder Pferdehalterhaftpflicht?
Inhaltsverzeichnis
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Pferdehalterhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Pferdeversicherung und noch weitere munter durcheinander geworfen. Das sorgt oft für Missverständnisse.
Die richtige Begriffsverwendung:
Versichert ist immer der Pferdehalter und nicht das Pferd an sich. Deshalb ist die korrekte Bezeichnung auch Pferdehalterhaftpflicht oder ganz allgemein: Tierhalterhaftpflicht.
Begründung:
Das Pferd selbst kann schlecht haftbar gemacht oder vor Gericht gezerrt werden. Wenn, dann packt man dessen Halter am Wickel, also muss er sich versichern. So einfach ist das.
Blogartikel zum Thema Pferdehaftpflicht
Halter, Eigentümer, Mithalter etc.
Auch hier herrscht immer wieder Verwirrung – und auch das erste Gefahrenpotential hinsichtlich der Pferdehalterhaftpflichtversicherung!
Hier die Erläuterung:
Eigentümer: Der Eigentümer ist derjenige, der vollumfängliche Entscheidungsgewalt über eine Sache oder ein Tier, hier also das Pferd, hat. Man spricht hier von der rechtlichen Herrschaft.
Besitzer: Der hat die tatsächliche Herrschaft.
Beispiel:
„Halt mal mein Bier!“. Eigentümer bleibt derjenige, dem das Bier gehört. Derjenige, der es kurz für ihn hält, ist der Besitzer. Bekommt der Eigentümer sein Bier wieder zurück, ist er Eigentümer und Besitzer zugleich.
Jetzt der Tierhalter:
Als Halter gilt, wer hinsichtlich Betreuung, Pflege, Verwendung oder Beaufsichtigung die tatsächliche Bestimmungsmacht über ein Tier hat.
Die Krux: Meistens ist der Tierhalter auch der Eigentümer (und Besitzer). Dies muss aber nicht zwingend so sein!
Deshalb muss beim Unterhalten einer Pferdehaftpflicht immer sorgfältig darauf geachtet werden, dass die richtige Person versichert wurde!
Wenn Papa meint, seiner eigenständig lebenden Tochter weiterhin „das Pferd zu versichern“, dann meint er es sicher gut – erlebt aber im Schadenfall das ganz böse Erwachen! Denn dann ist die Tochter (Halterin) nicht versichert — während Papa eine Versicherung für etwas hat, was er gar nicht ist. Böse Falle!
Aufgaben der Pferdehaftpflichtversicherung
Dein THV-Versicherer leistet immer in zwei Schritten:
- Prüfung der Anspruchsgrundlagen und Klärung der Frage, ob Du überhaupt haftbar zu machen bist – und wenn ja, in welchem Umfang.
- Sich als unberechtigt heraus stellende Forderungen werden abgewehrt und berechtigte werden stellvertretend für Dich bezahlt.
Vorläufiges Fazit:
Egal was kommt, Du kannst Dich entspannt zurücklehnen! Ein Haftpflichtversicherer zahlt grundsätzlich immer 100% dessen, was die versicherte Person zahlen müsste.
Achtung, häufiges Missverständnis:
Häufig hört man, der Pferdehaftpflicht-Versicherer habe sich „quergestellt“ und / oder nur einen Teil des Schadens bezahlt. Diese Aussagen sind falsch.
Korrekt ist, wie es oben beschrieben steht: Die Forderungen waren in dem Fall zum Teil (oder auch ganz) unberechtigt und wurden abgewehrt. Fordert die Gegenseite mehr als dies, stellt sich der Versicherer weiter schützend vor seine Versicherten und zieht für sie zur Not sogar bis vors Gericht!
Pferdehaftpflicht — vergleichen und sparen?
Wie sinnvoll ist so ein Preisvergleich der Pferdehalterhaftpflichtversicherung?
Zitat:
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Auszug aus Versicherungsbedingungen, exemplarisch
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Text verstanden? Nein? Siehste.
Vergleichsportale vergleichen den Preis. Der Vergleich der Bedingungen erfolgt extrem oberflächlich. Es findet auch keine Beratung statt – Stichwort „Haltereigenschaft“ (siehe oben). Kann ein Portal diese Problematik erkennen? Nein.
Fazit:
5 € sparen = unsexy, wenn Du dafür später den Arsch hoch reißt.
Diese Portale sind häufig ebenfalls Makler, sie verdienen an den Abschlüssen. Sie machen es sich halt nur brutal einfach: alles was zählt, ist der Preis, Preis, Preis. Spätestens im Schadenfall wirst Du Dich schnell nach einem persönlichen Ansprechpartner sehnen — aber dann ist es zu spät. Diese Portale verdienen ihr Geld — überspitzt gesagt — mit Nichtstun und den Versicherern geht es nur um die Masse an Geschäft. Oben drauf wissen sie, dass Kunden, die über ein Portal abschließen, keinen Berater an ihrer Seite haben. Ein Schelm, der jetzt was Böses denkt…
Die wichtigsten Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Deckungssumme 10, 25, 50 Millionen Euro?
Die Deckungssumme beschreibt, bis zu welcher Schadenshöhe ein Versicherer vollständig leistet. Da die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte eine Pferdehaftpflicht immer eine möglichst hohe Deckungssumme aufweisen. Die Preisunterschiede sind marginal.
Aus diesem Grunde wäre es höchst unsinnig, hier zu sparen.
Klingt nach Geldmacherei, nicht wahr?
Die Theoretiker kontern an dieser Stelle gerne, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens über mehrere Millionen Euro geringer ist, als ein Schaden mit geringer Höhe. Dies ist korrekt.
Wahrscheinlichkeitsrechnungen sind super. Auch Statistiken sind total knorke. Es ist halt nur maximal kacke, wenn man an dieser Stelle 5 € spart und am Ende feststellt, dass man auf der falschen Seite der Statistik steht.
Zudem wissen auch die Versicherer mit Zahlen umzugehen. Deswegen ist der Preisunterschied zwischen einer 20- oder 50 Mio. €-Deckung so extrem gering.
Spätestens wenn Herr oder Frau Pferd nach einem Ausbruch einen Unfall auf einer Landstraße verursachte oder ein Kind runter buckelte, welches nun mit schwersten (dauerhaften) Verletzungen auf der Intensivstation liegt, wirst Du über eine höchstmögliche Versicherungssumme froh sein.
Reitbeteiligung, Fremdreiter & Co
Die mitversicherte Reitbeteiligung. Für viele ein Buch mit sieben Siegeln und auch hier schwirren verschiedenste (Fehl)Informationen durchs Netz. Da sich das nicht mal eben in 2 Sätzen ausgeführt werden kann, bitte folgende Artikel lesen.
Böse Falle: die “mitversicherte” Reitbeteiligung…
Immer wieder hört man, die Reitbeteiligung müsse “unbedingt mitversichert sein”. Gerne wird auch von der “Fremdreiterversicherung” gesprochen. Was aber versteckt sich dahinter? Könnte es sich hier vielleicht um einen sehr gefährlichen Irrtum handeln? Die Wahrheit Es gibt…
Was fällt NICHT unter die Pferdehaftpflicht?
Nicht ersetzt werden Schäden, die an Dir selbst (oder Deinen mit Dir in einer Wohnung lebenden Familienangehörigen) entstehen, z. B. durch einen Sturz vom eigenen Pferd.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt immer nur Schäden an Dritten – niemals jedoch Eigenschäden.
Es ist daher maximal wichtig, dass Du für Deine eigene Sicherheit sorgst und z. B. Dein Einkommen mittels entsprechender Maßnahmen (Berufsunfähigkeitsrente u. ä.) absicherst!
Umgekehrter Fall: Wie erfahre ich, wo (und ob) jemand anderes haftpflichtversichert ist?
Gar nicht. Dies fällt unter den Datenschutz. Zudem gehen Dich fremde Versicherung nie etwas an. NIE!
Beispiel: Du wirst von einem fremden Pferd gebuckelt, wirst schwer verletzt und wirst nie wieder richtig arbeiten können. Der Halter ist nicht versichert (auch wenn er ggfs. vorher das Gegenteil behauptete).
Dadurch, dass Du nun auf Hartz IV landest, geht Dein Haus in die Zwangsversteigerung, Dein Auto vom Hof, Deine kulturellen Aktivitäten gehen verloren, Dein Eis isst nun jemand anderes in der Eisdiele, Deine Familie wird leiden, usw. usf… Angesichts dieser Tragweite fragst Du nach anderen Versicherungen, anstatt Dich selbst zu kümmern?
Nein, nicht wirklich…. oder?
Fazit: Die Frage nach fremden Versicherungen ist maximal sinnbefreit. Lasse Dich nicht zu solch kurzsichtigem Denken verleiten. Du bist für Dich und Dein Leben verantwortlich, nicht andere!
Vierpfotenmakler — THV
Die wahrscheinlich beste Pferdehalterhaftpflichtversicherung aller Zeiten.