Diesen Blog-Beitrag widme ich all jenen, denen seitens der Versicherungen gerne mal ein Bär aufgebunden wird: den Tierheilnebenberuflern & Co.. Denn hier wird ganz gerne abgezockt!
Die Behauptung: es müsse eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) abgeschlossen werden — und das, obwohl die allermeisten überhaupt keinen Betrieb haben!
Es ist in Wahrheit so simpel!
Moderne Privathaftpflichtversicherungen (PHV) beinhalten häufig auch Versicherungsschutz für nebenberufliche Tätigkeiten — kostenlos!
Gerade Du Dich als Hufpfleger, Tierheilpraktiker, Pferdephysio, Futtermittelberater o. ä. nebenbei selbständig machst, hast Du meist schon viel Geld in die Ausbildung gesteckt. Da ist es doch super, wenn Du Dir unnötige Ausgaben sparen und das so extrem wichtige Thema “Haftpflichtversicherung” schnell, unkompliziert und sogar kostenlos vom Tisch wischen kannst!
Oder etwa doch nicht?
Natürlich gibt es immer irgendwelche Miesepeter, die sich irgendwo schlau gemacht und irgendwas davon gelesen haben, dass dies Unfug sei — Du solltest doch viel lieber eine (sauteure!) Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, heißt es da schnell… Klar doch! Dabei hast Du doch gar keinen Betrieb! *facepalm*
Ein schneller Faktencheck
Bei diesem Thema bist auch Du als Laie schnell in der Lage, die Wahrheit heraus zu finden — z. B. über ein Portal, in dem man 24 Stunden am Tag alles checken kann.
Siehe da, aus der Übersicht geht ganz schnell hervor: das Thema ist bei einigen Versicherern unmissverständlich in der PHV beinhaltet:
Das geht noch genauer
Wenn Du diesen 24-stündig erreichbaren Check-Portalen nicht trauen magst, dann ist das nicht die aller-schlechteste Idee. Ein Blick in die Leistungsübersichten der Versicherer ist da viel genauer — die darin getroffenen Aussagen müssen ja zu 100% stimmen bzw. greift hier die Prospekthaftung des Versicherers.
Hier ein paar Beispiele:
Ein erstes Fazit
Lass Dich nicht veräppeln und Dir unnötig viel Geld aus der Tasche ziehen! Ja, ich weiß, jetzt werde ich zum Nestbeschmutzer, aber ich muss es mal ganz klar sagen: Viele Versicherungsvertreter und ‑makler erzählen Dir gerne das Gegenteil, denn sie wollen ja auch nur Dein Bestes — nämlich Dein Geld!
Als “Gegenbeweis” wird gerne darauf verwiesen, dass Haftpflichtversicherungen sehr kompliziert seien und überhaupt ist das ja alles ein Ausbildungsberuf, die Erteilung einer Berufslizenz an viele Hürden geknüpft, dazu die behördlich überwachte Fort- und Weiterbildungspflicht sowie die Pflicht zur Unterhaltung einer ach so teuren Vermögensschaden-Haftpflicht, bla, bla, bla…
Was für ein blödes Gesabbel! Oder?
Ich mach’ mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt
Was aber, wenn “die anderen” vielleicht doch Recht haben?
Die Wahrheit: Alles bisher Gesagte war die pure Ironie.
Der fatale — und zum Schein vorgespielte — Fehler der obigen “Beweisführung” ist das, was man so häufig vorfindet: irgendwelche neunmalklugen Schlaubischlümpfe glauben allen Ernstes, man könne eine Haftpflichtversicherung “mal eben so” schnell vergleichen oder gar bewerten. Mehr noch: man erdreistet sich sogar, Deine finanzielle Existenz zu gefährden, indem man sich als Berater aufspielt. Das ist an Blödheit kaum zu überbieten.
Read the f***ing manual!
Ja, lies verdammt nochmal die Gebrauchsanweisung!
Das steht auch in den Übersichten, aus denen die obigen Ausschnitte stammen. Schau hier:
Das Kleingedruckte
Das als gerne als “Kleingedrucktes” diffamierte Geschriebene, kurz: die Bedingungen, sind die Basis des Versicherungsschutzes. Landläufig wird die Bezeichnung “Kleingedrucktes” verwendet — vor allem von jenen, die alleine dran fummeln (oder ähnliche Anwendungsfehler begehen), im Schadenfall blöd aus der Wäsche schauen und dann schnell einen Schuldigen suchen. Klar — im Zweifelsfall ist es immer der Versicherer, auf keinen Fall man selbst. Der Grund: die Versicherer betreiben Geheimniskrämerei und verwenden extra “klein Gedrucktes”, um zu verschleiern. Klar.
Können, Verstehen — Reinschauen
Hier ein Auszug aus einem Bedingungswerk der oben zitierten Versicherer:
Die offensichtlichen Fallen
1.: Siehst Du den Punkt hinter Absatz 1.2.8.? Der lange Satz endet dort. Man nennt dies eine “abgeschlossene Aufzählung”. Im Fachjargon auch “Positivliste” genannt. Was dort steht, ist versichert. Alles andere nicht. Steht Dein Beruf dort? Nein? Scheisse, ne?
2.: Abgesehen davon, dass Dein Beruf eh nicht darunter fällt, gilt: Versicherungsschutz nur bis 10.000 € Umsatz. Umsatz — nicht Gewinn! Das sind rd. 833 € im Monat. Wehe, Du liegst nur einen Euro drüber, dann ist der Versicherungsschutz rückwirkend weg — komplett! Manche Schäden tauchen erst nach Monaten oder gar Jahren auf. Wehe, die Gewinn- und Verlustrechnung ergibt dann ein anderes Bild…
3.: Ach, Du hast gar kein Gewerbe angemeldet, der Umsatz ist daher nirgendwo erfasst / nachvollziehbar? Puuuh, Schwein gehabt! Du bist aber auch ein Fuchs!
Oh… siehst Du den Satz mit der “behördlichen Erlaubnis, insb. Gewerbeschein”? Huuups. Ganz blöde Sache, nicht wahr?
4.: Selbst wenn alles passen würde: sobald Du einen Arbeitnehmer beschäftigst, ist schon wieder Schluss mit lustig. Hier reicht eine Bürohilfe auf 450 €-Basis, die ggfs. nur 50 € im Monat verdient. Denn: hier steht nicht, dass es eine sozialversicherungspflichtige Anstellung sein muss, es steht hier nur “Arbeitnehmer”.… Huuups.
Die versteckten Fallen
Bis hierhin waren wir in Level 1; Mario hüpft auf laufende Pilze und bekommt 100 Punkte. Die Prinzessin ist aber noch lange nicht befreit. Wenden wir uns mit ein paar wenigen Beispielen den wirklich bösen Fallen zu: den Dingen, die nicht niedergeschrieben werden und nur dem Experten auffallen können::
1.: Was hier so salopp eingeschlossen wird, wird zugleich nicht weiter ausgestaltet. Wir haben hier also eine sog. “reine AHB-Deckung”, auf Deutsch: das niedrigste Mindestniveau ohne jede Besonderheit und ohne jede Anpassung auf besondere Bedarfsmomente wie z. B. einen Beruf wie Deinen.
2.: Ein solcher Bedarf besteht z. B. in den sog. “Tätigkeitsschäden”, also Schäden am bearbeiteten Objekt, hier: dem Pferd Deiner Kunden! Du weißt schon, dass die Schadensersatzansprüche Deiner Kunden nicht auf den Zeitwert des Pferdes beschränkt sind? BGH-Urteil gefällig? Gerne: Urt. v. 27.10.2015 – VI ZR 23/15.
Alternativ kannst Du auch einfach § 251 Absatz 2 Satz 2 BGB lesen. Da steht es auch klipp und klar. Das kann ganz böse enden!
3.: Die Aufzählung aller weiteren möglichen Stolpersteine würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und wäre schlichtweg unmöglich. Ich werfe nur ein paar Begriffe in den Raum: Produkthaftung, erweiterte Produkthaftung, Gewahrsamsschäden, Umweltschadengesetz, Obhutsschäden, Mietsachschäden, Nachhaftung, AGG-Ansprüche, usw., usf…
Das obige Beispiel ist übrigens keine Ausnahme — die Bedingungswerke klingen alle ganz ähnlich! In seltenen Fällen werden handwerkliche Tätigkeiten eingeschlossen — aber nie die medizinischen!
Das echte Fazit
Sei kein Schlaubi-Schlumpf und höre nicht auf jene, die sich als solche aufspielen. Wenn Dein Versicherungsmensch auf die hier aufgezeigte “tolle Idee” kommt, dann jag ihn vom Hof — er ist offenbar intellektuell schwach bewaffnet und somit eine Gefahr für Dich! Auch wenn er es “gut meint” und Dir Beiträge sparen möchte: das ist nicht unsere Aufgabe! Diese besteht einzig und allein darin Deine finanzielle Existenz zu sichern!
Richtig ist einzig und allein: Situation analysieren, Gefahren erkennen, aufzeigen und Lösungsansätze bieten. Punkt! Wende Dich hierzu an einen Experten und lasse Dir helfen. Es geht um Deine Existenz!
Schlussbemerkungen
“Fetter Gewinn”
Ich schrieb vorangehend, dass die meisten Vermittler nur auf Dein Geld aus seien und Dir deshalb eine BHV empfehlen.
Um dies einmal zu entmystifizieren: als Makler machen wir grundsätzlich nur Verträge mit 1 Jahr Laufzeit (und automatischer Verlängerung). Die “Entlohnung” erfolgt hierin Form einer Courtage (nicht Provision). Diese beträgt fast immer 25% des Nettobeitrages.
Wenn Dich eine ordentliche BHV — nur als Beispiel — 240 € p. a. kostet, dann sind dies rd. 200 € netto und somit 50 € Courtage für den Makler. Dies ist dann der Rohertrag. Nach Abzug von Kosten ist so etwas im Grunde immer ein Minusgeschäft — außer Dein Versicherungsmensch schafft es, den Vorgang in 20 Minuten (all inklusive) durchzupeitschen. Dann kann er “null auf null” aus der Nummer raus kommen.
Wer Dir einen solchen Abschluss empfiehlt, ist also mitnichten unredlich unterwegs, sondern ein verdammter Idealist!
“Betrieb”
Nein, Du musst keinen “Betrieb” im landläufigen Sinne des Wortes führen, also mit “Betriebsstätte” und einem Haufen Einrichtung plus Angestellter. Der Begriff “Betriebshaftpflicht” ist nichts weiter als eine Art “interner Schlüssel”, mit der diese Sparte von der (rein) privaten Haftpflicht unterschieden und abgegrenzt wird. Mehr steckt gar nicht dahinter.
“Prospekthaftung”
Das war nur ein Scherz, es gibt hier gar keine Prospekthaftung. Das ist Dir gar nicht aufgefallen? Ups…!
Schlümpfe
Ich mag die Schlümpfe. Auch den Schlaubi-Schlumpf. Aber nur im Film und nicht wenn er an Versicherungen fummelt. Sei lieber wie Papa Schlumpf. Denn der sagte bekanntlich immer: “Bei Gargamels Bart, höre auf Experten, am besten auf den Dennis!” :o)
Annette Schmidt meint
Was lehrt uns dieser Blog ? Riiiiiichtig : Vollmandat beim Vierpfotenmakler ‼️
Ich bin drin und was soll ich Euch sagen / schreiben ? Ich musste 61 Jahre werden , um festzustellen , dass es Versicherungstechnisch tollen Service und erstklassige Beratung gibt.
Gerade das oben behandelte Thema hat mich getroffen und wurde bestens gelöst.
Ich danke dem Team Vierpfotenmakler und wünsche Euch eine schöne Zeit 🤗
Liebe Grüße aus Bad Kreuznach
Annette
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Hui, das geht runter wie Öl. :o)
So muss das: Wer uns das Vollmandat überträgt, bekommt auch die VOLLE Packung, VOLLEN Service und die VOLLE Kraft unserer Deckungskonzepte usw… :o)
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Hallo Annette,
Danke für die netten Worte! :o)
LG
Dennis
Edith meint
Ich hätte gerne eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen bei Euch!
Aber erst alle unsere vielen Versicherungen auf Euch zu übertragen , um dann ein Angebot zu erhalten, finde ich etwas komisch.…..lg
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Das ist nicht komisch, das sind unsere Spielregeln… Du bekommst dann auch kein “Angebot”, sondern eine ausführliche Ausarbeitung, die 100%ig sitzt.
Wir sind halt nicht der “übliche” Makler, der sich erst krumm buckelt und dann auf einen Abschluss hofft. Bei uns wird ZUERST die Entscheidung gefällt, ob wir zusammen arbeiten — DANN wird gearbeitet — und das dann mit voller Power.
Das steht auch alles ganz klipp und klar in den FAQ und davon weichen wir auch keinen Millimeter ab. Aus Gründen. :o)
Leider hast Du besagte FAQ nicht (oder nicht aufmerksam) gelesen, denn sonst wüsstest Du, dass wir nicht “einfach so” Angebote ins Blaue hinein erstellen und dass es bei uns auch keine Einzelverträge gibt.
Siehe oben: Das sind nun einmal unsere “komischen” Spielregeln. Entweder — oder. Aber nicht dieses übliche Wischi-Waschi, das können gerne die anderen machen.
LG
Dennis
ViviJo meint
Hi,
aufgrund deines Beitrags habe ich nun deine Versicherungsbedingungen diesbezüglich erforscht, leider ist z.B. bei der Haftpflichtkasse die 12.000€ Umsatz versichert, aaaaber:
Es sind nur ausgewählte Berufe versichert:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers aus folgenden selbstständigen
Nebentätigkeiten:
Alleinunterhalter
Annahmestellen für Sammelbesteller
Änderungsschneiderei, Stickerei
Daten- und Texterfassung
Fotografen
Friseure
Handel mit Haushaltsreinigungsmitteln, ‑waren,
‑geräten sowie Geschirr
Kosmetikhandel (ohne Herstellung)
Kunsthandwerker, Töpfer
Markt- und Meinungsforschung
Musiklehrer
Nachhilfelehrer
Souvenirhandel, Schmuckhandel
Sprachlehrer
Tierbetreuung
Übersetzer
Gärtner
Rentnerbetreuung – ohne Pflege
Dozenten
Haushaltshilfe
Promotion/Hostess
Influencer
Also muss ich mich doch für eine Betriebshaftpflicht entscheiden.. 🙁
Trotzdem ein Interessanter Beitrag.
Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint
Ja sicher steht das dort — das schrieb ich doch lang und breit. ;o)
Demnach ist mein Beitrag nicht “trotzdem interessant” — sondern in Bezug auf Dich “GERADE DESHALB interessant” (!), weil ich Dich vor schwerem Schaden bewahren konnte. ;o)
Also: Ab zu Deinem Versicherungsmenschen und bitte einmal ordentlich beraten lassen. Du bist jetzt ja ein wenig vorbereitet.
LG
Dennis