Wie praktisch: Das neu gekaufte Pferd wurde bereits mit einer OP-Versicherung ausgestattet — dann kann der bestehende Vertrag ja einfach übernommen werden! Kein lästiges Ausfüllen von Anträgen, keine erneuten Wartezeiten und vor allem keine erneute Gesundheitsprüfung, durch welche bereits bestehende Weh-Wehchen schnell ausgeschlossen sein können. Voll super!
Aber was ist denn das?
Der ursprüngliche Pferde-OP-Vertrag kann nicht übernommen werden. Durch Einreichung der Vertragsübernahme kann jedoch ein Wartezeitenerlass geprüft werden.
Zitat aus einer Mail eines Versicherers an eine Leserin
Kann die Pferde OP-Versicherung übernommen werden?
Inhaltsverzeichnis
Wie jetzt? Man kann den Vertrag doch nicht übernehmen? Aber wieso denn nicht?
Schlimmer noch: Hier ein Zitat aus der “Vertragsübernahme”, welche in Wirklichkeit nichts weiter als ein neuer Antrag inkl. kompletter Gesundheitsprüfung ist:
Hat / hatte Ihr Tier Mängel / Missbildungen / Erkrankungen / Unfälle / Verhaltensstörungen?
Zitat aus der “Vertragsübernahme”, welche der Leserin vom Versicherer zugesandt wurde
Sind Ihnen tierärztliche Behandlungen oder Operationen Ihres Tieres bekannt?
Bei Ja: Bitte schildern Sie uns die Details (wann, was, …)
Moooment — das ist ja eine erneute Gesundheitsprüfung! Aber, hey — ist doch kein Problem. Eine andere Leserin teilt uns mit, wie bei ihr das gleiche Problem ganz schnell erledigt war! Dazu kommen wir aber gleich. Erst einmal kommt das Vorspiel, denn ihr erging es genau so, wie der Leserin aus dem ersten Beispiel:
Frau Prügelpeitsch (Name geändert), wir können uns gern morgen treffen, schließlich sind die Versicherungen wichtig. allerdings kann eine Versicherung nicht auf anderen Namen weitergeführt werden, muss vom alten Besitzer gekündigt werden und vom neuen Besitzer neu abgeschlossen werden.
Zitat inkl. aller Tipp- und Grammatikfehler aus einer Mail einer Versicherungsvertreterin
Neuabschluss?
Auch hier soll neu abgeschlossen werden… Aber wieso denn bloß? Sachversicherungen kann man doch übertragen — oder etwa nicht?
Werfen wir doch mal einen Blick ins Gesetz; einschlägig ist der § 95 VVG:
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die (…) sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
Es sprach: das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In der Pferde OP-Versicherung — übrigens auch in der Pferde-Krankenversicherung und auch ‑Lebensversicherung! — ist das Pferd die “versicherte Sache”. Wir sind also in der Sachversicherung unterwegs und der § 95 VVG findet Anwendung. Exkurs für die Schlaubi-Schlümpfe: Richtig, laut § 90a BGB sind Pferde keine Sachen. Beachte aber bitte Satz 3 des gleichen Paragraphen. ;o)
Die Wahrheit hinter der scheinbar einfachen “Lösung”
Zurück zur obigen Leserin: Das von ihr gekaufte Pferd hatte, während es schon versichert war, eine Blasenkolik erlitten. Auf die Frage der Leserin, ob dies in einem neuen Antrag nicht angegeben werden müsse, wird dies — Zitat Leserin “… handwedelnd als unwichtig nicht mit aufgenommen.”
Das ist haarsträubend! Paragraph 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht) ist hier glasklar formuliert: alle im Antrag gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten — Punkt! Wird im Antrag gelogen bzw. etwas verschwiegen, dann lauten die Rechtsfolgen: Kündigung, Rücktritt und Anfechtung! Wer es nachlesen will: siehe §§ 21 ff. VVG.
Es kann sogar zu einer Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrugs kommen — und / oder einem Eintrag in die Sonderwagnisdatei (die “schwarze Liste”). Dadurch können spätere Versicherungsabschlüsse nicht mehr möglich sein, weil die Versicherer die Anträge ablehnen! Auch bei völlig wesensfremden Versicherungen wie z. B. einer KFZ-Versicherung bei einem neuen Auto!
Die obige Aussage der “Beraterin” (oder doch lieber “Verräterin”?) der Leserin ist demnach unfassbar schlimm — und leider kein Einzelfall. Warum eine solche Praxis gelebt wird, kann man nur vermuten. Hier ein Indiz, Zitat gleiche Leserin: “Für GENAU DAS GLEICHE Paket zahle ich knapp 22€ mehr im Monat. das ist mir eigentlich egal, Hauptsache das Pony ist ordentlich abgesichert, aber trotzdem…”.
Aber warum bloß???
In Fällen wie diesem drängt sich der Verdacht auf, dass noch einmal Provision generiert werden soll. Druff geschissen, dass die Kundin mehr zahlen muss. Druff geschissen, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen wird, welche die Kundin sehr teuer zu stehen kommen und richtig üblen Ärger einbringen kann — Hauptsache, hier werden ein paar Euros verdient!
Die Worte der gleichen Kundin unterstreichen die Tragik: “Ich ging natürlich davon aus dass das richtig ist, schließlich ist das deren Arbeit.”
Das ist für jeden rechtschaffenden Vermittler beschämend und einfach nur schlimm!
Ein Einzelfall? Mitnichten!
OP-Versicherung beim Versicherer X (von mir anonymisiert). Als Eigentümer haben mein Mann und ich die Versicherung für unsere Stute abgeschlossen. Besitzerin ist meine Tochter und verdient inzwischen eigenes Geld. Wir wollten daher die Versicherung über sie laufen (und bezahlen) lassen. Ich bekam auf meine höfliche Anfrage einen neuen Fragebogen, ob während der Vertragslaufzeit Schäden aufgetreten sind. Ein “klärendes” Telefonat ergab, es würde zwar keinen neuen Vertragsbeginn geben, aber erneute “Überprüfung”. Einfach nur Namen und Kontodaten ändern, (da Familie) wäre leider nicht möglich.
Bericht einer Leserin
Wie wir sehen, wird bzgl. dieses eigentlich völlig simplen Themas gelogen, das die Heide wackelt. Ob dies aus Blödheit, pardon, Unwissenheit oder aus purer Geldgier geschieht, ist unterm Strich egal. Denn das Ergebnis ist in beiden Fällen in gleichem Maße katastrophal — und für alle rechtschaffenden und um fachliche Kompetenz bemühten Vermittler massiv beschämend.
Pferde OP-Versicherungen, ‑Kranken- & ‑Lebensversicherungen sind übertragbar
Die nackte Wahrheit kurz und knapp in einem Satz: Sowohl eine Pferd-OP- als auch Pferdekranken- und auch Pferdelebensversicherung ist auf einen Käufer des Pferdes übertragbar. Punkt!
Mehr noch: Der Übergang findet sogar automatisch statt! Siehe § 95: Da steht nichts von “auf Antrag” o. ä.. Da steht klipp und klar, dass der Erwerber ( = Käufer) der neue Versicherungsnehmer wird. Von ganz alleine!
Noch mehr noch: Der Versicherer hat (fast) gar keine andere Wahl, als einer solchen Übertragung zuzustimmen! Siehe Absatz 3 des § 95 VVG:
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
Es sprach schon wieder: das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Abgelehnte Übertragung der Pferde OP-Versicherung — Einzelfälle?
Du glaubst immer noch, ich berichte von Zufällen oder gar Einzelfällen? Nun gut, letzten Endes musst Du mir leider einfach nur glauben — aber ich verspreche: alle hier aufgeführten Zitate sind echt und nicht erfunden.
Ich habe auch gleich noch ein paar andere Beispiele:
Ich konnte die “alte” Versicherung meines Pferdes vom Vorbesitzer leider nicht auf mich übertragen. Preislich hat sich da nicht viel getan, aber ich musste die ersten 2 Jahre mit Ausschlüssen leben, weil das Pferd vorher schon mal in einer Klinik war.
Verfasser: eine Userin eines Internetforums
Und noch eines:
Wir haben kürzlich ein Pony gekauft, die bei der ehemaligen Besitzerin eine OP Versicherung hatte.
Ich hatte die Info, dass die OP Versicherung mit dem Pferd zu bestehenden Konditionen auf mich übergehen kann. Dazu hatte ich auch ein Formular der Versicherung, welches ich ausgefüllt an die Versicherung geschickt hatte.
Nun bekomme ich ein Schreiben der Versicherung, dass sie mir die Versicherung nur mit neuen Konditionen übergeben könnten (Begründung: da der alte Vertrag veraltete Konditionen habe — natürlich deshalb wollte ich ihn ja übernehmen).
Verfasser: Userin einer Facebook-Gruppe
Du willst noch mehr dreckige Spielchen sehen?
Tarifwechsel Pferde OP-Versicherung — OHNE Schlechterstellung
Auch beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif kommt es zu dreckigen, pardon, komischen Spielchen. Es wird auch bei solch einem Tarifwechsel nach Vorerkrankungen gefragt. So weit, so normal. Gibt es Vorerkrankungen, dann kann es zu einer Ablehnung kommen oder für diese Vorerkrankungen einen Leistungsausschluss geben.
Logischerweise darf es zu keiner Schlechterstellung kommen — aber genau dies taucht immer wieder in der Praxis auf! Sprich: der Leistungsausschluss wird nicht nur auf die neu hinzugebuchten Leistungen, sondern auf die komplette (!) Versicherung bezogen!
Mit anderen Worten: Warst Du vorher mittelprächtig, aber immerhin vollumfänglich versichert, bist Du danach zwar besser, aber nur teilweise versichert. Und das geht natürlich nicht! Trotzdem wird genau dieses dreckige, pardon, komische Spielchen in der Praxis immer wieder durchgezogen!
Auch hier ein Bericht einer betroffenen Person:
Jetzt habe ich den Tarif auf den besten gewechselt und habe wahrheitsgemäß angegeben, dass er (Anmerk. von mir: gemeint ist ihr Wallach) Anfang des Jahres verstopft war und dadurch eine leichte Kolik hatte (die 1. seines Lebens) die mit Krampflösern behandelt wurde. Weil die Tierärztin meinte sie spürt den Dünndarm haben wir ihn vorsichtshalber in die Klinik gebracht, was im Endeffekt unnötig war, weil es ihm bei Ankunft in der Klinik schon besser ging. Er wurde weder infundiert noch operiert oder sonstiges. (…) Seit dem hatte er keinerlei Probleme mehr. Genau so habe ich es auch mitgeteilt. Und jetzt hat die Versicherung beschlossen, alle Bauchhöhlen-OPs komplett auszuschließen. Das stellt mich ja viel schlechter als vorher, wo das bereits im geringeren Tarif versichert war!
Bericht einer Leserin
Also Vorsicht: Wenn Du einen solchen Tarifwechsel vornimmst und es zu einem Ausschluss (oder mehreren) kommen sollte, dann achte bitte ganz genau auf die Formulierung!
Fazit: Inkompetenz bis Betrug
Was hier immer wieder passiert, ist für jeden rechtschaffenden und um fachliche Kompetenz bemühten Vermittler zutiefst beschämend.
Es wird hier entweder mit absoluter Inkompetenz herumgefummelt oder aber in betrügerischer Absicht gehandelt. Der § 95 VVG ist so leicht verständlich, dass ein Zuwiderhandeln mit nichts zu entschuldigen ist. Das Urteil für solch eine Flachzange, pardon, solch einen Versicherungsverräter… Mensch…, pardon nochmal!… solch einen Versicherungsmenschen kann also immer nur lauten:
a) schuldig weil strunzdumm, pardon, inkompetent oder
b) schuldig weil mieses Arschloch, pardon, nicht ausreichend sozialisiert.
Es gibt leider keine gnädigere Alternative. Ich entschuldige mich noch einmal für meine Wortwahl. Aber selbst nach der dritten Korrekturlesung und stellenweisen Entschärfung dieses Beitrages konnte ich mich zu keiner sanfteren Form durchringen. Ich muss es leider in dieser harten — und einzig wahren! — Form schreiben.
Eine kleine Weiterführung (für die Querleser: Du kannst diesen Absatz überspringen)
Es gibt noch weitere gesetzl. Bestimmungen / Vorschriften, die hier verletzt werden.
Zum einen ist hier der § 98 VVG zu nennen, welcher den o. g. § 95 VVG (und die folgenden) als “halbzwingend” deklariert. Das heißt: es gibt hier keine Ausnahme, es darf nicht zum Nachteil des Kunden von diesen Regelungen abgewichen werden — sondern nur zum Vorteil des Kunden!
Viel schlimmer ist aber, dass das hier geschilderte Verhalten massiv (!) gegen den § 1a VVG verstößt. Bevor ich ihn zitiere, hier noch einmal in Worten: Paragraph EINS A. Also einer der allerersten. Einer der “höchsten” im übertragenem Sinne. Die Präambel. Der Leitsatz. Die Philosophie.… OK, ich merke: es reicht. Ich zitiere ja schon. :o)
§ 1a VVG besagt, dass ein Versicherer bei seiner Geschäftstätigkeit, Zitat: “…gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse (zu) handeln.” hat.
Erfüllen die o. g. dreckigen, pardon!, leicht komisch anmutenden Machenschaften diese Anforderung? Ganz sicher nicht!
Die Versicherer, die so agieren, treten die Kundeninteressen mit Füßen. Im Wissen, dass die meisten Kunden leider — pardon! — so blöde sind und alleine an Pferde OP-Versicherungen rumfummeln, spielen sie ihre stärkere Position eiskalt aus. Sie entledigen sich damit ungeliebter Risiken und verarschen… pardon mal wieder!, veräppeln die betroffenen Kunden nach Strich und Faden.
Lösungsansatz: Pferde OP‑, ‑Kranken- oder ‑Lebensversicherung korrekt übertragen
MÖGLICHKEIT 1:
Wende Dich bei solchen Vorgängen stets an Deinen Versicherungsmenschen und lass Dich unterstützen. Gegenüber einem Spezialisten versuchen die Versicherer solche Spielchen meist nicht.
Ich muss dazu anmerken, dass ich hier mit “Spezialisten” diesmal tatsächlich eher die Makler (nicht Vertreter) meine. Über ihre eigenen Vertriebswege (also die Vertreter) spielen die Versicherer dieses unseriöse Spiel ja anscheinend ebenso skrupellos, als stündest Du alleine da — siehe obige Schilderungen. Ebenso machen da auch einige Vertreter skrupel- (oder ahnungs)los mit. Einem Makler ist es dagegen grundsätzlich egal, bei welchem Versicherer Du bist. Auch ein Neuabschluss reizt unsereins rein monetär betrachtet kein Stück. Grund: wir bekommen keine Provisionen ( = “dicke” Zahlung zu Beginn) sondern Courtagen ( = immer wiederkehrende, kleine Kleckerbeträge). Das gilt auch bei der Übernahme bereits bestehender Verträge. Letzteres ist zwar kein Garant für eine bessere Beratung / Betreuung, aber es besteht schlichtweg kein finanzieller Anreiz für einen (arbeitsintensiven) Neuabschluss — egal ob bei einem neuen oder beim gleichen Anbieter.
MÖGLICHKEIT 2:
Die ultimative Lösung lautet natürlich: Suche Dir einen reitenden Versicherungsmakler, der Dich und Deine Interessen mit seinem Team im Hintergrund nach bestem Wissen und Gewissen schützt! :o)
Wenn Du mit uns arbeiten möchtest, dann lies bitte unbedingt (!) vorher meine FAQ.
Du kennst die FAQ schon? Dann geht´s hier direkt zum Terminkalender.
Hinweis für unsere reinen Pferdehalterhaftpflichtkunden, die meine eigens entwickelte THV abgeschlossen haben:
Für Euch gelten nicht die Regelungen des Vollmandates! Auch für Euch kümmern wir uns um Eure (ggfs. bereits bestehenden) OP-Versicherungen! Hierzu bitte keinen Termin über den Kalender buchen, sondern über die bekannten Wege Kontakt zu uns aufnehmen! Wir helfen Dir dann umgehend weiter, indem wir die Betreuung Deiner OP-Versicherungsverträge übernehmen und Dich fortan vor solchen (und anderen) Machenschaften schützen. :o)
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