Heubedampfer sind echt sauteuer. Deshalb gibt es im Netz viele do-it-yourself-Anleitungen zum kostengünstigen Nachbau.
Als Versicherungsmakler ist es ja bekanntermaßen eine unserer Hauptaufgaben, unseren Kunden Geld zu sparen. Deshalb gibt es ja auch Makler, die auch Strom- und Gaspreis-Vergleiche bieten. Wir können aber noch mehr: lies hier den Bauplan für den ultimativen (!) Heubedampfer für unter 100 €! Das wird ne brandheiße Nummer, versprochen!
Und schon geht´s los! Hui!
Als erstes brauchst Du eine schnieke Regentonne — die gibt es schon für 20 € beim Baumarkt. Dann noch einen Dampf-Tapetenlöser. Die gibt es ab ca. 35 — 55 €. Dazu kommt dann noch ein bisschen Kleinkram und eine Gittererhöhung.
Als Werkzeug brauchen wir ein bisschen Panzertape, nen Akkuschrauber, ggfs. ne Heißklebepistole und WD40. OK, das WD40 nicht wirklich, aber immer wenn ich an Panzertape denke, denke ich auch an WD40. Alte Heimwerker-Krankheit.
Der Rest liegt auf der Hand: Mit dem Akkuschrauber wird irgendwie ein Loch in die Regentonne gezaubert. Als nächstes fuddelst Du da das Rohr des Tapetenablösers durch und fixierst es mit dem Panzertape mittig in der Tonne. Zwischendurch gerne am WD40 schnüffeln.
Jetzt fehlt auch nur noch die Gittererhöhung. Dazu eignet sich ein Fahrradkorb, ein ausgelutschter Grillrost, o. ä.. Das gewünschte (oder einfach nur zufällig griffbereite) Utensil Deiner Wahl musst Du nun nur noch irgendwie in die Tonne fuddeln. Entweder mit der Heißklebepistole, dem Panzertape, Kabelbindern oder auch mit Tüddelband. Am Ende muss sie so Pi x Daumen 20–30 cm über dem Boden der Tonne schweben. Einen Fahrradkorb kannst Du einfach nur mit der Öffnung nach unten auf den Boden packen — fertig.
Jetzt nur noch das Heu rein schmeißen, Tapetenlöser mit Wasser befüllen, anwerfen, Bier trinken. Zwischendurch gerne ne Prise WD40 durch die Nase ziehen. Geilomat!
Es geht sogar mit Zeitschaltung!
Wenn Du magst, kannst Du sogar eine Zeitschaltuhr nutzen. Der selbst gebaute Heubedampfer schaltet sich dann zur eingestellten Zeit selbst ein. So kann das Heu bedampfen, während Du Dich anderen Dingen widmest. Zum Beispiel indem der Heubedampfer Marke “Alter, was knallt das WD40!” seine Arbeit aufnimmt, während Du noch schläfst oder am anderen Ende der Reitanlage den neuen Loesdau-Katalog durchblätterst.
Referenzen
Dies alles habe ich mir natürlich nicht alleine ausgedacht. Da gibt es viele andere kluge Köpfe, die Dich gerne — und mit bester Absicht — mit hilfreichen Tipps versorgen. Auf einer DIY-Seite lautet es wortwörtlich:
Der Heubedampfer zum selber bauen ist eine super Alternative zu den teuren Produkten auf dem Markt. Der Dampftapetenablöser eignet sich hervorragend zu dieser Zweckentfremdung.
Zweckentfremdung… Ha. Haha. Hahaha! Wir Reiter führen das Teil doch erst seiner eigentlichen Bestimmung zu, nicht wahr?
Die Miesepeter — oder: die, die dagegen sind
Ja ja ja, es gibt natürlich — wie immer — auch negative Stimmen hierzu. Irgendeiner hat ja immer was zu meckern. Im Fall des Heubedampfers gibt es gleich eine ganze Reihe solch spießiger Klappspaten und Stock-im-Arsch-Träger. Pah!
a) Zuvorderst die ganzen Hersteller dieser Tapetenlöser, ich zitiere aus diversen spießigen Betriebsanleitungen:
- Verwenden Sie ausschließlich passendes und vom Hersteller zugelassenes Zubehör…
- Bei diesem Gerät handelt es sich um ein Produkt für Heimwerker; es ist also nicht für den gewerblichen Einsatz geeignet…
- Lassen Sie das Gerät während der Verwendung niemals unbeaufsichtigt…
- Lassen Sie das Gerät nicht unbeaufsichtigt, wenn es mit dem Netz verbunden ist…
- Verwenden Sie das Gerät niemals in der Nähe leicht entzündlicher […] Materialien…
- Das Gerät ist zum Lösen von Tapeten vorgesehen. Jede andere Verwendung, die in dieser Anleitung nicht ausdrücklich zugelassen wird, kann […] eine ernsthafte Gefahr für den Benutzer darstellen…
- Der Dampftapetenablöser ist ausschließlich für die Ablösung von Tapeten vorgesehen…
- Alle weiteren Anwendungen […] gelten als nicht bestimmungsgemäße Verwendung…
- Dieses Gerät ist nicht zur gewerblichen Nutzung geeignet. […]
- Zweckentfremden Sie die Anschlussleitungen nicht…
- Der Gebrauch von Elektrowerkzeugen für andere als die vorgesehenen Anwendungen kann zu gefährlichen Situationen führen…
- BlaBlaBlaaa.…
Aber nicht genug damit. Auch andere tragen den Stock ganz tief im Arsch. Als nächstes zitiere ich:
b) Die Langweiler-Gesellschaft VdS (Prüf- und Zertifizierstelle zur betriebl. Schadenverhütung):
- Auszug VdS 2015, Merkblatt „Elektrische Geräte und Anlagen“, Absatz 2.4:
Herde, Kocher, Fritteusen, Tauchsieder, Bügelgeräte, Heizlüfter, Wärmestrahler, Lade-Netzteile /für Handys, Laptops) und dergleichen sind so aufzustellen und zu benutzen, dass sich hieraus keine Brandgefahr für die Umgebung ergeben. - Auszug VdS 2046, “Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt”, Absatz 2.11, (Kapitel Elektrowärmegeräte):
Elektrowärmegeräte sind so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen können. Die Betriebsanweisung für das jeweilige Gerät ist unbedingt zu beachten. - Laber, Rharbarber…
c) Weiter geht es mit den verklemmten Socken der BG / der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die DGVU-Vorschriften:
- § 3 (1): Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft [… ]errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
- § 5 (1): Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen […] auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft […]
Ganz nebenbei sollen sämtliche Elektroinstallationen einer regelmäßigen Überprüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen (der sog. “E‑Check”)… Muhahaha! Wer macht denn sowas?!?
d) Jetzt kommt´s knüppeldick: die Spaßvögel der Versicherungswirtschaft kommen zu Wort:
Die haben uns ja gerade noch gefehlt! Hören wir uns mal an, was diese Unterschichten-Schlipsträger zu verlauten haben:
Die haben für so etwas tatsächlich extra eine Klausel parat, haha! Sie hat sogar eine Nummer: 3602. Diese Klausel lautet (Zitat aus den Musterbedingungen des GdV):
- Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle … Monate auf seine Kosten
durch einen von [hier unternehmensindividuell eine vom Versicherer anerkannte Zertifizierungsstelle einsetzen] anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. […] - Verletzt der Versicherungsnehmer eine der […] Obliegenheiten, ist der Versicherer […] zur Kündigung berechtigt oder auch […] leistungsfrei.
- […]
Igitt-igitt: Paragraphenreiterei!
Was ist noch schlimmer als vertikales Reiten? Richtig, das Reiten auf Paragraphen! Aber das können diese Versicherungstypen ja besonders gut! Nehmen wir doch mal deren Pornoheftch.… deren Bibel zur Hand: das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Dort lautet es in § 28:
- (1) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat.
- (2) Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Unlustig?
Und jetzt mal ernsthaft: Du hast Dir so ein DIY-Dingens in den Stall gestellt? Oder Du duldest es, dass Einsteller solchen Fuddelkram in Deinen Stallungen verwenden? Am besten noch mit Zeitschaltuhr und mit ohne Aufsicht?
Dann gnade Dir eine der rd. 6.000 Gottheiten — Dein Versicherer wird es im Brandfall nicht tun! Dir brennt dann nicht nur der Stall, sondern schlimmstenfalls auch Deine finanzielle Existenz unterm Hintern weg!
Ne, das gildet nicht für mich!
Ach… Du bist gar nicht gewerbetreibend? Dein Stall wird rein privat geführt? Die meisten Vorschriften treffen also gar nicht auf Dich zu? Am Arsch die Räuber: solch eine Spielerei ist auch im privaten Versicherungsbereich ein Verstoß gegen die Obliegenheiten; auch Du bist im Fall des Falles reif. Wehe Dir, wenn der Brand auch noch Schäden an Deinem Wohnhaus anrichtet!
Beispiel gefällig? Hier ein Zitat aus dem Bedingungswerk einer privaten Sachversicherung:
Besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschriften
Bei der Planung, Errichtung und beim Betrieb der haustechnischen Anlagen sind sämtliche behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften sowie alle vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. Dies gilt auch für die vom Anlagen-Hersteller vorgegebenen Vorschriften und Hinweise zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage(n) sowie des mitversicherten Zubehörs […]
Aber… aber… aber das wusste ich doch gar nicht!
Wie, das alles hat man Dir noch nie gesagt? Das wurde nie bei der Antragstellung zu Deinen Versicherungen abgefragt?
Du weißt auch gar nicht, was ein E‑Check ist? Von der Garagenverordnung hast Du auch noch nie gehört? Sicherungs- und Brandschutzvorschriften sind jetzt nicht so ganz Dein Thema? Und was (anzeigepflichtige) “gefahrerhöhende Umstände” sind, weißt Du auch nicht?
Die schlechte Nachricht: Weder das VVG noch irgendeine der o. a. Regelungen kennt den Zusatz “Ach, wenn der Kunde das alles nicht wusste, ja dann ist alles wieder gut!”. Hast Du gegen die Obliegenheiten verstoßen, dann wird die Luft sofort dünn. Ganz dünn!
Erlösung
Du möchtest Sicherheit haben? Dann wende Dich doch an einen Versicherungsmakler! Am besten an einen, dessen Team sich nicht nur mit dieser Materie sehr gut auskennt und sofort alles auf mögliche (“versteckte”) Gefahrerhöhungen und Stolperfallen durchleuchtet, sondern auch mittels spezieller Hochleistungs-Deckungskonzepte zusätzliche Sicherheit schafft!
Super Idee, aber wo finde ich solch ein gottgleiches Wesen?
Da muss ich leider auch passen. Ich habe echt keine Ahnung. Aber buche Dir doch einfach mal einen Kennenlerntermin bei uns. Vielleicht finden wir ja was raus und können Dir Kontaktdaten geben! ;o)
Klick, Klick –> Glück
Hinweis: Bitte vor einer Terminbuchung die FAQ lesen!
Nachsatz
Jaja, ich weiß. Deine Freunde, Facebook, Dr. Google usw. sagen Dir was anderes. Die haben alle “eine Versicherung” und sind da “voll zufrieden”.
Vielleicht gab es ja sogar mal einen Schadenfall, bei dem “alles super!” war. Das ist auch total schön. Natürlich laufen die meisten Fälle glatt. Aber nicht jeder Fall ist gleich gelagert und nicht jeder hat die gleichen Vorschriften einzuhalten. Dazu kommt, dass all Deine Freunde in Sachen Versicherungen mindestens genau so blöd sind wie .… ähh.… verzeihe mir die Direktheit… wie Du selbst. ;o) Auf deren Gesabbel kannst Du also nichts geben.
Entschuldige die harte Ausdrucksweise — aber nach über zwei Jahrzehnten in der Branche kenne ich so ziemlich jeden blöden Spruch. Wir zeigen Dir dagegen im Laufe der Beratung, dass wir bei sowas keine halben Sachen machen und Deine Belange ernst nehmen. Versprochen. :o)
Dann erfährst Du (bei Bedarf) auch, welche Rolle überhängende Dächer, geparkte Trecker und / oder Arbeitsmaschinen spielen, warum immer ein Blick in den amtlichen Lageplan und (meist) einer in die Baugenehmigung nötig ist und so einiges mehr…
Titelbild: Dampft nur nach harter Arbeit: mein Röschen. Gezaubert wurde das Bild von Sabine Scharnberg, https://www.sabinescharnberg.com/.
2. Foto: Von “Beeki” (Pixybay) gegen eine “Tasse Kaffee-Spende”.
Frank Buchacher meint
Hi Dennis,
kurze Klugscheisserei, meistens brennt der Tapetenbedampfer nicht direkt ab im Falle des Falles sondern der Brand entsteht meistens in der Steckdose, wo das Gerät angeschlossen ist, oder in einer Abzweigdose. Diese kann auch weiter entfernt sein vom Gerät. Ich habe leider schon viele gefährliche Elektroninstallationen an Ställen gesehen wo ich schon war und dort wäre bei Anschluß eine großen Verbrauchers für Längere Zeit bestimmt mal ein Brand aufgebrochen. Lange Rede kurzer Sinn, Stallbetreiber müssen regelmäßig ihre elektrischen Anlagen prüfen.
VG
Frank