Eigentlich ist schon lange bekannt und in jeder Facebook-Gruppe findet sich mindestens eine Person, die Dich dran erinnert, falls Du es vergisst: Haftpflichtversicherungen leisten nicht bei grober Fahrlässigkeit!
Warum dies so ist und was Du beachten musst, möchte ich hier einmal genau beleuchten.
Lassen wir erst einmal die Aufgeklärten zu Wort kommen:
Hier erst einmal eine dieser netten, hilfsbereiten und maximal aufgeklärten Personen aus Facebook:
Ja, da hat jemand voll den Durchblick!
Auf einer Pferdeseite wird auch davor gewarnt, sich mit drei-acht im Turm in den Sattel zu schwingen (meine persönliche Empfehlung: Reiten nur mit maximal drei Caipirinha, vier Gin Tonic und 17 Bierchen im Kopp — bis dahin geht´s ohne Probleme!):
Lassen wir nun die echten Profis zu Wort kommen:
Zuerst ein Zitat von der FN höchstpersönlich (wir alle wissen, dass die FN in Sachen Versicherungen schon immer eine wahre Institution war):
Die FN bediente sich hier übrigens eines Experten, welcher hier zitiert wird.
Und nun ein Kollege, der es richtig krachen lässt:
Seine Äußerungen könnte man jetzt minimal kritisch sehen, Erbsenzähler würden das Ganze gar als hirnrissig bezeichnen, aber wir wollen mal nicht so sein. Denn im nächsten Absatz warnt er seine Leser vor den bösen Fallen eines grob fahrlässigen Handelns — und das muss man einfach lobend hervorheben und kann über solch “kleine” fachliche Fehler hinweg sehen:
Ja, der Regress von Haftpflichtversicherern gegen ihre eigenen “Mitglieder” (sic!) ist ein böses Thema. Fast jeder hat doch jemanden im Freundes- oder Bekanntenkreis, der vom eigenen Haftpflichtversicherer plattgemacht wurde, nicht wahr? Kennste? Kennste. Ja sicher doch.
Weiter geht es mit den Hinweisen der Profis
Aber auch andere Spezialisten warnen mit Nachdruck, schau hier:
Weiter noch, sie empfehlen ausdrücklich, beim Abschluss einer PHV / THV genau darauf zu achten, dass die grobe Fahrlässigkeit explizit eingeschlossen wurde:
Jetzt noch die Verbraucherschützer
Hier ein Auszug aus einer Seite von Verbraucherschützern, diese warnen sogar explizit vor “Billigtarifen”, weil gerade dort das Thema “grobe Fahrlässigkeit” meist nicht mitversichert ist:
Die Dummschwätzer
An dieser Stelle muss ich mich selbst wohl ganz kritisch betrachten. Ich gestehe: ich habe einmal das Gegenteil behauptet. Die am Anfang dieses Beitrages zitierte Userin auf Facebook hat mich dafür auch gleich — und ich gestehe: völlig zu Recht! — abgewatscht. Auf meinen Hinweis, dass ich Profi sei, konterte sie wie folgt:
Ja, da habe ich mir wohl zu Recht eine ordentliche Ohrfeige abgeholt. Ich behauptete nämlich auch noch, dass es eine der Hauptaufgaben eines Haftpflichtversicherers sei, jeden Schadenfall rechtlich zu bewerten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Was für ein Humbug!
Jetzt einmal Tacheles
Natürlich ist das alles völliger Käse! Die grobe Fahrlässigkeit ist in jeder (!) Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversichert, PUNKT. Woher dieser oben aufgeführte, unfassbare Humbug stammt und warum ihn selbst “Experten” von sich geben? Darüber kann man nur spekulieren. Vielleicht besteht deren “Fachliteratur” einfach nur aus bunten Werbeprospekten diverser Versicherer? Das würde es tatsächlich erklären!
Ein weiterer Ansatz: Facebook ist voll von Laien. Sehr mitteilungsfreudigen Laien. Diese meinen, sich ohne jeden Hauch an Fachwissen zu solchen Themen äußern zu können. Sie stolpern häufig über § 81 VVG — und darin wird tatsächlich die grobe Fahrlässigkeit behandelt. Da steht, dass die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung mindern (aber nicht (!) zwangsläufig komplett verweigern!) dürfen.
Aber: dieser Paragraph gilt für die Schadenversicherung, beispielsweise also einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Das hat aber nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun! Ganz deutlich wird dies im folgenden Link, dieser führt Dich zum Inhaltsverzeichnis des VVG — da kannst Du super erkennen, in welches Kapitel der § 81 fällt:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html
Auflösung
Die Wahrheit steckt in vielen Details. Es beginnt damit, dass man erst einmal im richtigen Kapitel des VVG lesen muss — und somit bei § 103 VVG landet, in dem ganz klar gesagt wird, dass ein Haftpflichtversicherer bei (widerrechtlichem) Vorsatz raus ist. Vorsatz! Kein Wort von grober Fahrlässigkeit!
Weiter geht es mit den Musterbedingungen des GdV (Gesamtverband der Versicherer). Dort wird an § 103 VVG weiter festgehalten. Diese Musterbedingungen sind für die Versicherer zwar nicht rechtlich bindend, sie können davon im negativen Sinne abweichen. Aber: mir ist kein einziger Versicherer bekannt, der dies macht. Was wäre das auch für ein Signal? Ein Versicherer nimmt die schlechteste / minderwertigste Grundlage und verschlechtert diese noch weiter? So blöd ist nun wirklich keiner.
Das Gegenteil ist der Fall! Einen Beweis kannst Du selbst finden: Geh doch mal spaßeshalber auf CHECK08/15 und suche Dir die billigsten Haftpflicht-Tarife raus. Klicke dann auf “Tarifdetails” und gebe in die Suchfunktion das Kürzel “GdV” ein. Siehe da: Du findest nun auf Anhieb den Hinweis, dass selbst die minderwertigsten Tarife dadurch gekennzeichnet sind, dass sie den “Mindeststandard der GdV-Musterbedingungen” einhalten.
Ergo: Die grobe Fahrlässigkeit kann in diesen Tarifen also gar nicht ausgeschlossen sein!
Ab hier hilft reine Logik weiter: Wenn selbst in den minderwertigsten Tarifen der Mindest-Standard garantiert wird, dann darf man den logischen Rückschluss zulassen, dass die besseren / richtig guten Tarife diesen Punkt erst recht erfüllen!
Apropos “Logik”: Betrachten wir das Ganze einmal mit Blick auf das ganz normale Leben:
Welchen Sinn sollte eine Haftpflichtversicherung noch haben, wenn sie nicht mehr den ganz normalen Lebensumständen, also unserem alltäglichen Handeln, angepasst wäre?!? Schließlich handelt jeder von uns mal schnell “grob fahrlässig”! Wäre da jedes Mal der Versicherungsschutz weg / eingeschränkt, dann hätten doch nahezu 100% aller Kunden mit Versicherungsfall schon einmal Ärger mit ihrem Haftpflichtversicherer gehabt, oder?
Fazit
Lass Dich vom dummen Gesabbel selbst ernannter Facebook-Experten nicht verunsichern. Die meisten haben weniger Ahnung als drei Meter Feldsalat, reißen aber trotzdem ihre große Klappe auf. Über das “Wissen” von Verbraucherschützern will ich mich erst gar nicht auslassen, denn ich möchte den Feldsalat nicht noch mehr beleidigen und mir auch keine Klage einfangen. Was die oben zitierten Kollegen von sich geben, ist brutal peinlich, aber hey — dafür hast Du ja mich. Im Gegensatz zu den oben zitierten Spaßvögeln behaupte ich nicht einfach irgendwas, sondern liefere Dir auch die Beweisführung inkl. Quellenangaben. So musst Du mir nicht blind vertrauen, sondern kannst Du den Wahrheitsgehalt meiner Worte sogar nach Belieben überprüfen.
Warum selbst “Experten” diesen Unsinn bzgl. der groben Fahrlässigkeit behaupten, will sich mir nicht erschließen. Ich will da auch gar nicht lange spekulieren, sondern möchte diesen Kollegen einfach nur empfehlen, ihren Job endlich mal richtig zu machen und die Fachliteratur zu bemühen, anstatt irgendwelche haltlosen Dinge daher- bzw. nachzuplappern. So schwer ist das nicht! Wenn selbst ICH es kann…
Mein Ratschlag: Finger weg von jeder “Experten”-Seite, auf der sich einfach nur Behauptungen ohne jeden Nachweis finden!
ENDE des Blogbeitrages — weiterführende Links
Du hast meinen kleinen “Fehler” in der Argumentationskette entdeckt? Chapeau! Dann lies hier weiter:
Moment — hier steckt doch ein Fehler in der Argumentation!
Du hältst Deine Pferde in Eigenregie oder hast sogar Einsteller? Dann kann das Thema “grobe Fahrlässigkeit” doch noch relevant werden. Lies hier weiter:
Wann grobe Fahrlässigkeit WIRKLICH zum Problem werden kann
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