Makler-Alltag Part II: Grobe Fahrlässigkeit am frühen Morgen

by | 16.02.2017

Morgens 8:30 in der Hotline eines Unfallversicherers:

freundlicher Hotline-Mensch: Gudnmorgenwaskannichfürsietun?

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Ich: Guten Morgen. Sagen Sie mal, wie ist das eigentlich, wenn man als Kunde einen Unfall…. ähm… sagen wir durch fahrlässige oder…. *hust* …. gar grobe Fahrlässigkeit heraufbeschworen hat – zahlt ihr dann trotzdem?

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freundlicher Hotline-Mensch: Ja sicher. Wissen Sie, Versicherungen sind auf die alltäglichen Begebenheiten des Lebens ausgerichtet. Schusseligkeit oder durch emotionale Traumtänzerei verursachte Selbstgefährdung gehört da einfach mal dazu; davor sind wir ja alle nicht gefeit. Nachlesen können Sie das übrigens im VVG (Versicherungsvertragsgesetz), da ist das bombensicher verankert!

Aber: Wieso fragen Sie eigentlich?

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Ich: Och…. öhm…. nur so!

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freundlicher Hotline-Mensch: Na, dann haben Sie noch einen schönen Tag!

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Ich: Schon dabei!

…….

Grobe Fahrlässigkeit am frühen MorgenFrau Pferd: Wer war das?

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Ich: Kennste nicht. War unwichtig. Komm her, lass uns weiter knuddeln.

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Frau Pferd: Stimmt, das andere Ohr muss auch noch gekrault werden!

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Ich: Bin ja schon dabei….