Wann die grobe Fahrlässigkeit wirklich eine Rolle spielt

by | 03.01.2023

Du hältst Deine Pferde in Eigenregie oder hast sogar Einsteller? Dann wird der o. g. Punkt 7 (18) der AHB durchaus relevant – in Bezug auf die Gewässerschäden. Hier müssen behördliche Vorschriften eingehalten werden. Verstößt Du dagegen, z. B. weil der Mist nicht korrekt gelagert wird, kannst Du richtig bösen Ärger bekommen – und schlimmstenfalls ganz alleine da stehen.

Lies hier Teil 3 meiner Blog-Beitragsreihe, da gibt es einige Hinweise von der aufs Pferderecht spezialisierten Anwältin Daniela Lemke! Die Links zu Teil 1 und 2 findest Du im folgenden Blogbeitrag: