Du hältst Deine Pferde in Eigenregie oder hast sogar Einsteller? Dann wird der o. g. Punkt 7 (18) der AHB durchaus relevant — in Bezug auf die Gewässerschäden. Hier müssen behördliche Vorschriften eingehalten werden. Verstößt Du dagegen, z. B. weil der Mist nicht korrekt gelagert wird, kannst Du richtig bösen Ärger bekommen — und schlimmstenfalls ganz alleine da stehen.
Lies hier Teil 3 meiner Blog-Beitragsreihe, da gibt es einige Hinweise von der aufs Pferderecht spezialisierten Anwältin Daniela Lemke! Die Links zu Teil 1 und 2 findest Du im folgenden Blogbeitrag:
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