Investigativer Journalismus ist wichtig — er erfüllt in unserem Gewaltensystem eine unverzichtbare Funktion. Auch außerhalb des politischen Spektrums ist es wichtig, dass durch engagiertes Nachforschen böse Fallen, Gefahrenherde, o. ä. aufgedeckt und ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden.
Zum Beispiel auch die Gefahren bei solch irrsinnigen Dingen wie Freiarbeit mit Pferden. Also nicht so, wie sie vernünftige Menschen durchführen — das ist ja okay. Ich meine eher so die hirnfreie Gaga-Methode: z. B. ein Pferd ohne jede Zäumung im komplett Freien, dazu ein Mensch ohne (regelrecht funktionierendes) Hirn, dann noch ein Zugführer ohne jede Chance — und schon haben wir einen Haufen Pferdematsch auf den Gleisen, verletzte (oder gar tote!) Menschen und einen Influenzer-Teenie, der in die Kamera heult, sich selbst bemitleidet und auf Instagram zum Vollhorst macht. Das ist natürlich eine rein fiktive Geschichte; Ähnlichkeiten mit wirklichen Ereignissen sind rein zufälliger Natur.
Die Dressurstudien kamen, versagten und blockierten mich
Das Magazin “Dressurstudien” nahm sich jüngst (genauer: am 06.06.2024) dieser Thematik an, beleuchtete die rechtliche und auch die “versicherungstechnische” Seite. So gut der Wille und so hehr das Ziel auch sein mag: dummerweise griff man bei der Recherche in Sachen Versicherungsgedöns zu jemandem, der es mit der fachlichen Substanz nicht all zu genau nimmt — um es mal ganz milde zu formulieren.
Hier geht´s zum Artikel:
https://dressur-studien.de/rechts-und-versicherungsfragen-auf-nummer-sicher-bei-der-freiarbeit
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, entdeckte sofort die gravierenden fachlichen Fehltritte und wollte unterstützend eingreifen. Ich bot daher meine kostenlose Hilfe an, damit deren Leserschaft — das sind immerhin über 120.000 follower auf Facebook! — auch wirklich korrekt informiert und nicht unnötig verwirrt oder gar verunsichert werden.
Leider reagierte die Redaktion auf mein freundlich gemeintes Angebot äußerst unprofessionell. Ich wurde — milde ausgedrückt — blöd von der Seite angemacht und sofort blockiert. Auf Mails, mit denen ich nochmal einen vorsichtigen Vorstoß wagte, wurde bis heute gar nicht erst reagiert.
Aber das ist ja alles kein Problem. Statt der diskreten Korrektur im Hintergrund machen wird nun hier und über meinen Facebook-Kanal. Die Wahrheit findet schließlich immer einen Weg, nicht wahr?
Vorab das Fazit: handle umsichtig, dann hast Du kein Problem!
Definition “investigativer Journalismus”: er ist aufklärend, nachforschend, aufdeckend und gräbt hartnäckig nach harten Zahlen, Daten, Fakten. Davon findet sich im Beitrag der Dressurstudien in Bezug auf die Versicherungsfragen leider… nichts. Kein Zitat aus einem Gesetz (hier: dem VVG), kein Auszug aus Bedingungswerken — kurz: nichts! Puh! Dann auch noch warnende Hinweise ignorieren und Hilfsangebote ausschlagen — huiuiui, das nennt man wohl volles Versagen der Redaktion.
Ab hier wird nun auszugsweise zitiert — und korrigiert. Natürlich mit Nachweisen.
Vorab noch ein Hinweis: lass Dir von den Aussagen des von den Dressurstudien herangezogenen Versicherungsexperten keine Angst machen: alles, was dort in Sachen Fahrlässigkeit und (angeblich) fehlendem Versicherungsschutz gesagt wurde, ist völliger Blödsinn. Passieren Dir Fehler (auch grobe), dann brauchst Du keine Angst haben. Wirklich nicht. Ab hier jetzt endlich die Beweisführung:
Umfang Deiner Haftpflichtversicherung: 0:1!
Quelle: Dressurstudien: Rechts- und Versicherungsfragen: Auf Nummer sicher bei der Freiarbeit — Artikel vom 06.06.2024
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt durch das Pferd verursachte Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab. „Ist der Pferdehalter nicht versichert, haftet er mit seinem persönlichen Vermögen“, sagt Sebastian Bonnet, […] Vertreter der Itzehoer Versicherungen, […]
Man muss ja auch das Positive sehen wollen, daher: Meinen Glückwunsch, das stimmt! Also: Tor für den Kollegen!
Reitbeteiligung ggfs. nicht mitversichert? 0:2!
Der Versicherungsexperte aus Horst in Schleswig-Holstein erklärt: „Im Kleingedruckten finden sich oft Haftungsausschlüsse. So kann das Risiko für Reitbeteiligungen oder Fremdreiter ausgeschlossen sein.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Und gleich noch ein Tor, denn auch das stimmt! Darauf weise ich ja auch schon seit etlichen Jahren hin. Hier mein Blogbeitrag zum wirklich brandgefährlichen Thema “mitversicherte Reitbeteiligung”:
Das war´s jetzt aber auch schon mit den Pluspunkten…
Ausgeschlossen: der Vorsatz — 1:2
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Generell greift die Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Ja, äh.… nö. Sie greift dann gar nicht. Nichts mit generell, sondern gar nicht. Vorsatz = ich schädige jemanden mit voller Absicht. Wäre sowas versichert, dann wäre manch eine/r von uns doch nur noch damit beschäftigt, anderen aufs Maul zu hauen.
Ausnahme: es handelt eine der mitversicherten Personen vorsätzlich. Oder es handelt sich um sowas wie Notwehr. Da gibt es Versicherungsschutz — aber das sind ja komplett andere Themen.
Fahrlässigkeit ist meist mitversichert — 2:2
Bei Fahrlässigkeit sieht das anders aus. Der Versicherungsexperte erklärt: „Einfache Fahrlässigkeit ist meist mitversichert.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Blödsinn. Fahrlässigkeit ( = ein Versehen) ist immer mitversichert. Immer. Immer, immer, immer! Ohne Ausnahme. Das versehentliche Schädigen anderer ist doch genau das, was abgesichert werden soll! Wie kann man auf solch einen Blödsinn kommen?
Siehe hierzu § 103 VVG:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz — VVG)
§ 103 Herbeiführung des VersicherungsfallesDer Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.
Quelle: Die Bibel des fachlich versierten Versicherungsmenschen: das VVG — https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__103.html
Hier steht doch schon die ganze Wahrheit: Schluss mit lustig ist erst ab widerrechtlichem Vorsatz. Punkt!
Der Regress Deines Versicherers — 3:2
Allerdings kann die Versicherung im Fall nachgewiesener Fahrlässigkeit gegebenenfalls den Pferdehalter mit einer bestimmten Summe in Regress nehmen.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Nein! Blödsinn!
Diese Aussage ist fachlich dermaßen weit ab vom Schuss, dass ich nicht einmal weiß, wie ich das Gegenteil beweisen soll… Ich wüsste nicht einmal eine Quellenangabe — außer den bereits zitierten § 103 VVG. Dort steht ja ganz klar, ab wann der Versicherungsschutz weg ist — bei Fahrlässigkeit definitiv nicht! Also scheidet das Thema Regress ja schon deshalb komplett aus.
Ich versuche es aber noch mit einer zweiten, auf reiner Logik basierenden Ableitung:
Im Schadensfall prüft ein Haftpflichtversicherer genau, was passierte und leistet dementsprechend. Würde der Versicherer hier merken, dass er (warum auch immer) nicht oder nur teilweise leisten müsste — dann leistet er eben nicht bzw. nur teilweise, fertig! Wäre die Fahrlässigkeit tatsächlich ein Grund, die Leistung ganz oder teilweise zu kürzen, dann würde dies sofort getan. Aber erst etwas zahlen um dann das Geld vom Versicherten zurückzufordern…?! Wie bitte, werter Herr Kollege, kommt man auf solch einen Irrsinn?
Der Regress Deines Versicherers Teil 2 — 4:2
Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist, heißt das nicht, dass der Versicherungsnehmer aus dem Schneider ist: „Hier wird dann der Schaden des geschädigten Dritten bezahlt, aber je nachdem was im Kleingedruckten steht, kann sich die Versicherung vorbehalten, den Betrag vom Versicherten zurückzufordern.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Der Kollege greift hier aber auch in jedes verfügbare vollgeschissene Klo. Wie zum Henker kommt man auf sowas?
Jetzt nur mal zur Verdeutlichung, was für ein Humbug da steht: Der Versicherungsexperte spricht von einer eventuell mitversicherten Gefahr (hier: von der grobe Fahrlässigkeit), aber wenn diese versicherte Leistung in Anspruch genommen wird, kommt der Versicherer zur Hintertüre rein und nimmt Regress? Mit anderen Worten: Ich versichere mich, damit mich mein Versicherer nach Inanspruchnahme der Leistung vermöbelt? Hä? Wie lange muss man auf einer zu nah an der Hauswand stehenden Schaukel schaukeln, um auf solch einen Käse zu kommen?
Zudem packt er aber noch die Worte “das Kleingedruckte” hinzu. Wenn ein Versicherungsexperte schon zu solchen Floskeln aus dem Repertoire des Stammtisch-Klientels greift, klappen bei mir alle Fußnägel hoch. Aber das ist an dieser Stelle nur meine persönliche Meinung.
Nun geht es aber so richtig los:
Und noch einmal Fahrlässigkeit — 5:2
Allein die Tatsache, dass ein Pferd im Rahmen der Freiarbeit frei läuft, gilt laut Sebastian Bonnet noch nicht als grob fahrlässig, selbst dann, wenn das Training in einem eingezäunten Außenbereich stattfindet. Hier besteht somit in der Regel Versicherungsschutz.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Ich wiederhole mich und verweise auf § 103 VVG: Die grobe Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Es besteht also nicht “in der Regel” Versicherungsschutz, sondern immer. Es gibt hierzu keine bekannte Ausnahme.
Einer geht noch, einer geht noch rein — Fahrlässigkeit zum x‑ten Mal — 6:2
In freiem Gelände kann das anders aussehen. „Das Pferd ist ein Fluchttier, daher ist immer damit zu rechnen, dass es sich erschrecken und außer Kontrolle geraten kann. Hier kann ich schnell in den Bereich der Fahrlässigkeit oder groben Fahrlässigkeit kommen. Ist das nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz entfallen“, warnt Sebastian Bonnet.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Lieber Herr Kollege: Egal wie oft Sie es wiederholen: es wird dadurch nicht richtig(er)! Das ist grober Unfug, Ende der Diskussion!
Auf die korrekte Zäumung achten! Oder: 7:2
Sebastian Bonnet gibt außerdem zu bedenken: „Manche Versicherungsverträge geben vor, mit welcher Zäumung das Pferd im Gelände zu reiten oder zu führen ist. So kann explizit geregelt sein, dass das Pferd im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Trense geführt und geritten werden darf.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Nein, Herr Kollege, auch eine solche Regelung gibt es nicht!
Obwohl, halt… Neuerdings gibt es ja im Pferdebereich einen Versicherer namens Agria… Die hat tatsächlich (Stand heute, 10.06.2024) einen ähnlich lautenden Bullshit dazu in ihren Bedingungen stehen.
Hier mein Blogbeitrag dazu: https://vierpfotenmakler.de/agria/
Ansonsten gilt: Das ist völliger Humbug; es gibt keine solche Regelungen! Wer etwas anderes behauptet, der möge mir den Beweis liefern. Spoiler: gib gleich auf! Du kannst genau so gut alleine in Polen einmarschieren und deren bedingungslose Kapitulation fordern — das wäre immerhin ein Unterfangen mit besserer Aussicht auf Erfolg!
Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit zum x‑ten — 8:2
Bei einem frei laufenden Pferd wäre hier also kein Versicherungsschutz gegeben. Um im Fall eines Schadens vor bösen Überraschungen geschützt zu sein, ist es deshalb wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Ich sage nichts mehr dazu.
Versicherungsschutz besteht nur bei bestimmten Personen — 9:2
Eine Rolle spielt für die Frage des Versicherungsschutzes zudem, wer mit dem Pferd arbeitet, macht Sebastian Bonnet deutlich: „Ist es der Eigentümer des Pferdes, greift seine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Ist es eine Reitbeteiligung oder ein Fremdreiter, kommt es darauf an, ob sie nach den Versicherungsbedingungen mit umfasst sind.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
NEIN, Herr Kollege.
1.: Der Eigentümer muss nicht gleich der Halter sein. Versichert ist aber der HALTER, deshalb heißt das Gerät ja auch TierHALTERhaftpflicht.
2.: Nichtgewerbliche Tierhüter — und dies sind u. a. Fremdreiter oder Reitbeteiligungen — sind IMMER mitversichert. Siehe AHB! Ich zitiere aus den AHB, Musterbedingungen des GdV:
A1‑2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Quelle: die Musterbedingungen des GdV zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Dieses kleine 1x1 des Versicherungsfachwissens ist doch echt nicht so schwer zu verstehen, oder?
Die Versicherung des Reitlehrers / Trainers — es bleibt beim 9:2
Wichtig zu wissen: Durch einen Reitlehrer verursachte Schäden sind nicht über seine private Haftpflichtversicherung versichert.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Wieso ist es wichtig zu wissen, wann andere versichert sind — und wann nicht? Das weiß wohl alleine nur der Herr Kollege.
Aber immerhin: Die Aussage ist korrekt! Wer hätte es gedacht: eine berufliche Tätigkeit ist nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Hört, hört! Diese (zutreffende) Banalität gilt aber nicht als Tor. Das ist maximal ein Lattenschuss. Es steht also weiterhin 9:2.
Wichtig: Fremde Versicherungen kontrollieren! — 46:2
Sebastian Bonnet rät deshalb dazu, auch im eigenen Interesse darauf zu achten, dass der Reitlehrer eine Betriebshaftpflichtversicherung hat.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Für diesen unsäglichen Bullshit bekommt der Herr Kollege gleich 37 Tore reingedrückt.
Was bitte haben fremde Versicherungen mit uns zu tun? Nichts! Null Komma nichts! Ist der Reitlehrer so blöde und hat sich nicht versichert, dann reißt er im Fall des Falles (finanziell) den Arsch hoch. Und dann? Nichts! Ende der Geschichte!
Und jetzt mal unter uns Pfarrerstöchtern: Glaubst Du wirklich, dass Du als Laie überhaupt in der Lage wärst, eine Betriebshaftpflichtversicherung auf inhaltliche Korrektheit zu überprüfen? Wie, das glaubst Du nicht? Fein. Hier ist Dein Leckerli, denn die Antwort war richtig. Du kannst es wirklich nicht, alles andere wäre Traumtänzerei.
Richtig ist: Kümmere Dich um Deine eigenen Versicherungen! Sieh zu, dass Dein Pferd ordentlich Kranken- oder zumindest OP-Kostenversichert ist, unterhalte innerhalb Deiner Tierhalter- und / oder Privathaftpflicht eine sehr gut ausformulierte Forderungsausfalldeckung- und schon kann es Dir in jeder Hinsicht scheissegal sein, wie andere um Dein Pferd herum versichert sind.
Wichtig: die Unfallversicherung! Oder: 99:2
Und nicht zuletzt sollte der Pferdehalter an sich selbst denken: „Vergessen wird oft, wie wichtig eine private Unfallversicherung ist. Denn die eigene Krankenversicherung zahlt nur, bis der Schaden geheilt ist. Kosten für längerfristige Unfallfolgen übernimmt sie nicht.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Das klingt nach dem üblichen, halbgaren Bullshit Unwissender. Die Uuunfallversicherung! Neben dem Bausparvertrag die Wichsvorlage der Gral der Glückseligkeit Nr. 1 der Deutschen. Schlimm ist hier, dass der Unfug nicht von einem Unwissenden, sondern von einem Versicherungsexperten in die Welt hinaus posaunt wird. Der sollte es doch besser wissen!
Richtig ist: Achte darauf, dass Du gegen Berufsunfähigkeit / Einkommensausfall versichert bist! Das kann gerne zusätzlich noch mit einer Unfallversicherung garniert werden. Alleinstehend ist eine Unfallversicherung aber nichts weiter als ein halbtoter Gaul, mit dem Du zum Pferderennen erscheinst. Aussicht auf Erfolg? Eher fraglich! Denn was sind “längerfristige Unfallfolgen” im Regelfall? Einkommensausfall! Es droht Hartz IV / Bürgergeld! Die Folge: Haus weg, Auto weg, Pferd weg! Gleiches droht aber auch bei (schwerer) Krankheit. Ergo: das Zauberwort heißt “Berufsunfähigkeitsabsicherung”, alternativ auch “Einkommensabsicherung”, Punkt!
Zum Schluss ein Lichtblick
Zum Schluss kommt der Rechtsanwalt Jürgen Althaus zu Wort. Ihm möchte ich — als einzigem Lichtblick in diesem Artikel — das Schlusswort gönnen. Ich zitiere mal wieder:
Was vielen Pferdehaltern nicht bewusst ist: Unabhängig von den zivilrechtlichen Ansprüchen können sie unter Umständen auch strafrechtlich belangt werden. Und davor schützt keine Versicherung.
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Absolut korrekt! Und gleich weiter:
La grande finale
Der Rechtsanwalt rät dazu, (nicht nur) bei der Freiarbeit stets mit Bedacht vorzugehen: „Dem verantwortungsvollen Pferdehalter sollte es nicht nur darum gehen, sich finanziell abzusichern. Er sollte sich vielmehr bemühen, von vornherein jede mögliche Gefährdung von Menschen, Tieren und Gegenständen fernzuhalten und entsprechende Vorsorge zu treffen, damit es gar nicht erst zu Schäden kommt.“
Quelle: Dressurstudien — Artikel vom 06.06.2024
Amen. Danke, Herr Althaus, für diesen Appell an den klaren Menschenverstand! Ein wahrer Lichtblick innerhalb dieses Beitrags der Kategorie “kann man machen, ist dann aber halt kacke!”.
Nun noch ein Warnhinweis an all jene, die einen auf Ostwind machen wollen: haust Du bei solchen Dingen voll auf die Kacke und lässt Dein Pferd z. B. komplett frei im (nicht umzäunten) Gelände herumrennen, dann bist Du nicht mehr im Bereich der popeligen groben Fahrlässigkeit, sondern auch mal ganz fix beim Eventualvorsatz. Und dann ist Dein Versicherungsschutz wirklich weg. Also bitte Kopf einschalten und auf Herrn Althaus hören.
Ich für meinen Teil brauche jetzt erstmal nen Schnaps.
Foto: Verwirrung ist unnötig. Das Bild zeigt Rose in der Stunde der Einführung in eine neue Herde. Deshalb rein prophylaktisch der Beinschutz. ;o)
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